Der deutsche Bundestag: 865 Lobbyisten mit Hausausweis und 709 Abgeordnete

865 Hausausweise für Lobbyisten wurden in diesem Jahr im Bundestag genehmigt – bei 709 Abgeordneten. Weiterhin sind dort 2311 Organisationen gelistet, die darauf hoffen, am Geschehen beteiligt zu werden.
Titelbild
Der Reichstag und das Paul Lobe Haus im Berliner Regierungsviertel.Foto: iStock Fotografie
Von 12. November 2017

In diesem Jahr wurden für 865 Lobbyisten Hausausweise des Deutschen Bundestags genehmigt. Das sind gut 150 Personen mehr als die 709 Abgeordneten. Diese Zahl nennt die Bundestagsverwaltung auf Nachfrage der WirtschaftsWoche.

Mit einem Hausausweis können professionelle Interessenvertreter – vor allem aus der Wirtschaft – im Bundestag auch ohne Einladung ein- und aus gehen.

Der Bundestag erteilt (Zitat, pdf S.20) die „Hausausweise für Interessenvertreter von Verbänden, Organisationen und Unternehmen. Dafür müssen die Interessenvertreter mit einem vom Parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion gezeichneten Antrag nachweisen, dass sie die Bundestagsgebäude im Interesse des Parlaments häufig aufsuchen.“ Siehe auch: Informationen zur Erteilung von Bundestagsausweisen

2015 wurde ein Gerichtsurteil gefällt, das den Bundestag zur Herausgabe der entsprechenden Angaben verpflichtete. So gab es 2015 nach Angaben von abgeordnetenwatch 607 Unternehmen, Verbände und Organisationen, die über einen direkten Zugang zu den Büros der Abgeordneten verfügen.

Abgeordnetenwatch schreibt, dass seit 2013 insgesamt 1.103 Interessenvertreter über die Fraktionen Zugang zum Bundestag erhalten hatten, dabei bewilligten CDU und CSU mehr als doppelt so viele Hausausweise wie alle übrigen Fraktionen zusammen.

2311 beim Bundestag registrierte Verbände und Organisationen

Im Bundestag gibt es neben den Hausausweisen für professionelle Interessenvertreter dort registrierte Verbände und Organisationen. Derzeit sind 2311 Organisationen gelistet, die hoffen, dass sie bei entsprechenden Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Derzeit beginnt die Liste mit der DBH e.V., einem Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik und endet mit dem Zweirad-Industrie-Verband e.V..

Allerdings fehlen darin Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie deren Dachorganisationen, „da sie keine Verbände im Sinne der Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) sind“.

Auch „regionale Organisationen, deren Interessen bereits auf überregionaler Basis vertreten werden und Einzelfirmen sind nicht registriert“.

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