Der EU-Impfnachweis ab Juni – ein Überblick

Künftig sollen Corona-Impfungen ganz einfach nachgewiesen werden können – EU-weit auch per Smartphone-App. Das Prinzip klingt simpel – doch über die Details wird in der Europäischen Union noch gestritten.
Epoch Times18. Mai 2021

Der Sommerurlaub steht vor der Tür – und passend dazu soll Reisen in Europa trotz Corona-Pandemie wieder einfacher werden.

Dabei könnte ein EU-weiter Covid-Impfnachweis helfen, der im Juni eingeführt werden soll. Derzeit läuft eine Testphase, die Pilottests in zehn Ländern waren laut EU-Kommission bereits erfolgreich.

Insgesamt wird das Zertifikat bis Ende kommender Woche in 22 Staaten getestet worden sein. Die EU-Länder und das Europaparlament diskutieren noch über Details. Vieles steht aber schon fest:

Welche Daten sollen gespeichert werden?

Das Zertifikat soll Aufschluss darüber geben, welchen Covid-Impfstoff der Inhaber beziehungsweise die Inhaberin erhalten hat. Zudem sollen den Angaben zufolge auch Informationen zu „frischen“ Corona-Tests und durchgestandenen Corona-Infektionen hinterlegt sowie der Name, das Geburtsdatum, das Impfdatum und der Aussteller des Zertifikats ausgelesen werden können.

Papier oder digital – ein Zertifikat zum Anfassen?

Zum einen soll es möglich sein, die Nachweise digital auf dem Smartphone in einer sogenannten Wallet-App zu hinterlegen – in Deutschland wird das unter anderem die Corona-Warn-App sein. Eine App zur reinen Anzeige des Zertifikats wird in Deutschland derzeit unter der Führung des Technologiekonzerns IBM entwickelt, weitere Apps dürften folgen.

Mit Hilfe eines Barcodes sollen die Informationen dann in der ganzen EU fälschungssicher ausgelesen werden können. Wer kein Smartphone besitzt oder das Zertifikat nicht digital speichern möchte, kann es auch in Papierform bekommen.

Wer stellt den Nachweis aus?

In Deutschland sollen die Dokumente laut Gesundheitsministerium nur von autorisierten Menschen in Covid-Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. Wie bereits Geimpfte an einen Nachweis kommen, ist noch nicht abschließend geklärt.

Voraussichtlich soll der Nachweis dort erhältlich sein, wo die Impfungen verabreicht wurden. „Es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, um auch nachträglich digitale Impfnachweise zu erstellen“, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Wird das Impfzertifikat zur Pflicht?

Nein. „Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot“, heißt es in einer aktuellen Information des Bundesgesundheitsministeriums. Wer keinen digitalen Impfnachweis besitze, könne eine Impfung weiterhin über den gelben Impfausweis nachweisen.

Wofür wird das Zertifikat dann benötigt?

Das entscheiden die EU-Länder selbst. Beliebte Reiseländer wie Griechenland und Spanien sind schon länger an dem Zertifikat interessiert. Für was es dort konkret genutzt werden soll, steht aber noch nicht fest.

In Italien gibt es bereits mehrere Dokumente, die als nationaler Grüner Pass eingestuft sind und ähnlich wie der künftige Nachweis genutzt werden können. Unter anderem können die Menschen mit diesen Zertifikaten nachweisen, dass sie eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben oder vollständig geimpft sind.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Alle Beteiligten versichern, dass der Datenschutz gewährleistet sei. Es werden den Angaben zufolge keine persönlichen Daten auf Servern gespeichert, sondern nur auf dem eigenen Handy.

Das Zertifikat stellt lediglich sicher, dass die auf dem Smartphone hinterlegten Daten authentisch sind und tatsächlich zu der auf dem Zertifikat angegebenen Person gehören.

Was ist noch strittig?

Diskutiert wurde in den vergangenen Tagen unter anderem darüber, welchen Status frisch Corona-Getestete haben sollen und wer für die Kosten der Tests aufkommt. Das EU-Parlament setzt sich für kostenlose Tests ein.

Einige EU-Staaten sehen darin jedoch eine Einmischung des EU-Parlaments in ihre nationale Zuständigkeit. Außerdem geht es um die Frage, ob das Zertifikat automatisch Reisefreiheit in Europa bedeutet oder ob und wie die EU-Staaten diese einschränken können. Auch diese Frage liegt in der Kompetenz der einzelnen Länder. (dpa)



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