Der Migrationspakt: Verordnete Solidarität und Zerstörung des Sozialstaates – Bekannter Völkerrechtler warnt vor „Soft Law“

Europas Asylsystem liegt bereits in Trümmern. Doch eine weitere Gefahr droht mit dem Pakt: Die Einwanderungsgarantie für legale und illegale Migranten wird auch den Sozialstaat zerstören. Der bekannte Völkerrechtler Matthias Herdegen würde dem Migrationspakt nicht zustimmen.
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Sintilj, Slowenien am 19. November 2015: Eine Gruppe von Migranten und Flüchtlingen auf dem Weg von Slowenen nach Österreich.Foto: iStock
Von 29. November 2018

Der bekannte Völkerrechtler Matthias Herdegen äußerte jetzt in einem Interview mit Stefan Aust und Helmar Büchel in der „Welt“ (Montagsausgabe) seine Bedenken gegenüber dem geplanten UN-Migrationspakt. Dieser soll am 10. und 11. Dezember 2018 im marokkanischen Marrakesch unterzeichnet werden.

Doch nur vier Abgeordnete der Unionsfraktion wollten ihm im Bundestag mit seinen Argumenten folgen. Sie stimmten am gestrigen Donnerstag gegen den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Annahme des Paktes.

Idealfall: Demokratische Meinungsbildung

Herdegen, der unter anderem Direktor des Instituts für Öffentliches Recht sowie Direktor am Institut für Völkerrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn ist und seit 1986 der CDU angehört, glaubt, dass es besser gewesen wäre, mit der Annahme noch zu warten.

Man hätte selbstbewusst einen öffentlichen Diskurs darüber führen können und am Ende eine Erklärung verfassen, die auch Konflikte, Herausforderungen und die Sorge um die Leistungsfähigkeit der eigenen Gesellschaft angesprochen hätte.

Man hätte in diesem Zusammenhang auf die Solidarität hinweisen müssen, die Deutschland bereits seit dem Jahre 2015 im hohen Maße und exemplarisch betätigt habe. Am Ende hätte man mit einer solchen Erklärung „zu einem von uns gesetzten Zeitpunkt auf die internationale Bühne treten“ sollen.

Denn: Man könne diesem Pakt zu jedem beliebigen Zeitpunkt noch zustimmen, erklärte Herdegen.

Gepriesen sei: Die Migration

Stattdessen sei das Hauptargument der Regierung gewesen, dass der Pakt unverbindlich sei.

Der Vökerrechtler selbst würde dem Vertragswerk „so nicht zustimmen“. Dieses sei „nicht ein globaler Pakt zur Migration, sondern es ist ein globaler Pakt für Migration“. Es sei zwar nichts elementar Falsches, was darin stünde, aber er überdecke „die wesentlichen Krisenmomente in der Migration“.

Diese erscheine als etwas grundsätzlich Positives, eine Quelle des Wohlstands, eine Quelle der nachhaltigen Entwicklung, was eine ganz einseitige Bewertung sei.

Von dort ist es natürlich nur ein kleiner Schritt zu dem, was im Pakt nicht steht. Nämlich zu der Annahme, wir bewegen uns hin in Richtung eines Rechts auf Einwanderung. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte spricht ja bereits von einem solchen Recht.“

Es sei zudem ein innerer Widerspruch, häufig von „Verpflichtungen“ der Unterzeichnerstaaten zu sprechen, aber gleichzeitig zu suggerieren, die Souveränität nicht einzuschränken. Das werfe nicht nur die Frage nach dem Mehrwert des Paktes auf, sondern erwecke die Erwartung, dass man Migration in jedem Fall positiv unterstützen werde.

Will der Staat die Bürger „erziehen“?

Der Begriff „regulär“ im Zusammenhang mit der Migration könne als „regulär“, aber auch „kontinuierlich“ übersetzt werden:

Das erweckt die Vorstellung, als sei Migration aus der geschichtlichen Perspektive bis hin in die Aktualität sozusagen ein organischer Prozess, den wir weder verhindern können noch verhindern sollten, und dass wir auch aus der irregulären Immigration möglichst weitgehend reguläre Migration machen sollen, weil das ja alles etwas Positives ist, das den Wohlstand fördert. Es gibt noch einen weiteren Aspekt: Die Aufnahmegesellschaften werden als potenziell erziehungsbedürftig angesehen.“

Verordnete Solidarität und Bestrafung der Gegenstimmen

Dies zeige nicht zuletzt auch an den Obliegenheiten, die Unterzeichnerstaaten treffen, den öffentlichen Diskurs zu steuern.

„Zwar redet der Pakt dabei auch salvatorisch von der Meinungsfreiheit“, so Herdegen, aber:

… es gibt auch einen starken pönalen Ansatz, mit dem scharfen Schwert des Strafrechts gegen fremdenfeindliche Äußerungen vorzugehen. Bestrafung ist aber nicht der Königsweg zu einer offenen Gesellschaft, wenn es nicht gerade um Volksverhetzung und Ähnliches geht.“

Dass es nun nicht mehr wie 2015 nur um „Flüchtlinge“, sondern um „Migranten“ insgesamt gehe, zeige auch, dass die Solidarität noch weiter ausgedehnt werden solle. Dies sei ein wesentlicher Gesichtspunkt des Paktes. Dabei habe Solidarität „eine andere Qualität gegenüber politisch Verfolgten und Flüchtlingen als gegenüber denjenigen, die aus legitimen, verständlichen Gründen zu uns streben, weil sie hier für sich eine bessere materielle Existenz suchen“.

Herdegen bestätigt zwar die Richtigkeit der Einschätzung, wonach der Vertrag keine direkten Verpflichtungen begründet. Dennoch werden auf mehrerlei Weise Erwartungen geweckt. Der Vertrag werde in einem Verfahren durchgeführt, das dem eines völkerrechtlichen Vertrages sehr ähnlich sei. Zudem lasse er erkennen, dass „viele Grundsätze, die hier genannt sind, Konkretisierungen menschenrechtlicher Verpflichtungen sind“.

Aktivistische Richter werden „Soft Laws“ nutzen

Der „evolutive“ Ansatz, der im Völkerrecht vor allem bei menschenrechtlichen Vorschriften dominant sei – in den USA würde man von „judicial activism“ sprechen – werde dazu führen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf Grund solcher nicht bindender Texte im Wege einer Rechtsfortbildung bestehenden verbindlichen Bestimmungen eine erweiterte Bedeutung geben wird.

Das heißt, wir gehen davon aus, dass sich die Normen mit der Welt, in der wir leben, verändern und sich auch verändern mit einem gewandelten Rechtsbewusstsein. Das heißt, je höhere Standards wir auch in unverbindlichen Dokumenten wie dem Migrationspakt formulieren, desto mehr wächst auch die Neigung, überkommenes Recht an diese Standards im Wege der Interpretation anzugleichen.“

Die Bundesregierung habe damit nicht gelogen, als sie die Unverbindlichkeit betont habe. Sie habe jedoch infolge „aus Ängstlichkeit geborener Unfähigkeit“ nicht die ganze Wahrheit gesagt, glaubt Herdegen. „Ich glaube gar nicht, dass es böse Absicht vonseiten der Bundesregierung ist.“

Jeder Völkerrechtler weiß um diese Bedeutung des Soft Laws bei der Weiterentwicklung, bei der Konkretisierung von Menschenrechten und anderen gerichtlichen Standards. Die Bundesregierung hat dieses Potenzial auch als Argument gegen den Pakt überhaupt nicht erkannt, weil sie die gesamte Brisanz dieses Aspekts nicht ernst genommen hat.“

Europas Asylsystem „liegt in Trümmern“

Die Regierung Merkel habe diese Reform jedoch über den Umweg des europäischen Asylsystems unterminiert:

Man hat aber diese Einschränkungen und auch die Sicherung des europäischen Asylsystems in Deutschland, gewissermaßen gegen die eigenen Interessen handelnd, zerstört. Das europäische Asylsystem liegt in Trümmern. Ein neues System ist nicht absehbar.“

Dabei sei es weniger die Handhabung des deutschen Asylgrundrechts, die für die Entwicklungen seit 2015 verantwortlich zeichne:

Das Problem liegt in der Handhabung des europäischen Rechts: indem man die Möglichkeit, die Zuständigkeit an sich zu ziehen, gewissermaßen zur Typik gemacht hat. Damit hat man ein System, das eigentlich im deutschen Sinne ersonnen worden ist, praktisch obsolet werden lassen.“

Die Zerstörung des Sozialstaates

Auf Nachfrage der „Welt“, ob es denn zutreffe, dass der Pakt de facto offene Grenzen als das angemessene Instrument benenne, um illegale Grenzübertritte zu stoppen, erklärt Hardegen:

Ja. Das heißt, man hat die Vorstellung, Grenzen müssen porös und durchlässig sein. Das aber stößt sich wieder an dem Bekenntnis zur Souveränität. Ein souveräner Staat hat die Kontrolle über seine Grenzen, oder er gehört einer Gemeinschaft wie der EU an, die für ihre Mitglieder die Grenzen schützt, um diese Souveränität wahrnehmen zu können. Und das ist einer der vielen nicht aufgelösten Widersprüche in diesem Pakt.“

Auf die Feststellung, dass es doch denn Sozialstaat zerstören werde, wenn dem Pakt entsprechend legale und illegale Einwanderer unter dem gleichen Schutz des Sozialstaates stünden und eine dahingehende Einwanderungsgarantie hätten, antwortete der Völkerrechtler mit einem knappen: „Ja.“



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