Der Spitzensteuersatz trifft die Mittelschicht: Jeder zehnte ist betroffen

Jeder zehnte Steuerpflichtige muss den Spitzensteuersatz von 42 Prozent bezahlen. Wer mehr als 55.961 Euro im Jahr verdient, zählt damit schon zu den "Reichen". Mit einer "Reichensteuer" habe das nichts mehr zu tun, bemängelt die FDP.
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Ein Formular für eine Banküberweisung und Euro Geldscheine.Foto: iStock
Epoch Times30. März 2019

Immer mehr Steuerpflichtige in Deutschland müssen den Spitzensteuersatz bezahlen. Die Zahl der Personen, die mit Teilen ihres Einkommens dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent unterworfen waren, stieg im vergangenen Jahr auf rund 4,1 Millionen. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Der Höchstsatz ist heute für jeden Euro ab einem zu versteuernden Einkommen von 55.961 Euro im Jahr fällig. „Mittlerweile zahlt fast jeder Zehnte den Spitzensteuersatz. Das hat nichts mehr mit einer Reichensteuer zu tun, es betrifft einen erheblichen Teil der Mittelschicht“, sagte FDP-Politiker Florian Toncar.

Fast doppelt so viele Menschen wie 2014 sind betroffen

Im Jahr 2017 hatten nach der Schätzung des Finanzministeriums erst 3,9 Millionen Steuerpflichtige dem Spitzensteuersatz unterlegen. 2014 waren es nach einer Datensammlung des Ministeriums 2,3 Millionen gewesen.

Der Anteil derer, die heute den Spitzensteuersatz bezahlen, stieg damit auf fast zehn Prozent der insgesamt knapp 44 Millionen Steuerpflichtigen. 2014 war ihr Anteil mit gut fünf Prozent dagegen erst halb so hoch gewesen.

Auch das Steueraufkommen, das Spitzensteuersatz-Betroffene beisteuern, ist von rund 140 Milliarden Euro auf 149,3 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gestiegen, wie aus der Antwort hervorgeht. Das ist mehr als die Hälfte des gesamten Aufkommens aus der Lohn- und Einkommensteuer.

Der stetige Anstieg lässt sich mit dem Einkommensteuertarif erklären: Während die zu versteuernden Einkommen deutlicher gestiegen sind, wuchsen die Schwellenwerte im Tarif, ab denen der Spitzensteuersatz zu zahlen ist, nicht im selben Tempo mit. (dts)



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