Deutsche als mutmaßliches IS-Mitglied am Frankfurter Flughafen festgenommen

Die deutsche Staatsangehörige Zeynep G. ist als mutmaßliche IS-Anhängerin bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main durch Beamte des Landeskriminalamtes Berlin und der Bundespolizei festgenommen worden. Sie ist heute (22. Mai 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt worden, der ihr den Haftbefehl eröffnete.
Titelbild
Eine Frau im Camp al-Hol im Nordosten von Syrien.Foto: GIUSEPPE CACACE/AFP/Getty Images
Epoch Times22. Mai 2020

Die Bundesanwaltschaft hat eine Deutsche als mutmaßliches Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Nach der Festnahme der Frau am Flughafen Frankfurt am Main am Donnerstag ordnete der Ermittlungsrichter am Freitag ihre Untersuchungshaft an, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Die Frau soll im Herbst 2014 nach Syrien gereist sein und sich dem IS angeschlossen haben. Sie befand sich zuletzt in Abschiebehaft in der Türkei.

Im März 2015 forderte sie über den Messengerdienst WhatsApp eine in Deutschland lebende Bekannte auf, ihrer – nach Ansicht der Beschuldigten bestehenden –

religiösen Pflicht zum Jihad nachzukommen, die Bundesrepublik zu verlassen und sich ebenfalls der terroristischen Vereinigung anzuschließen.

Die Beschuldigte Zeynep G. heiratete dann den Ermittlungen zufolge in Syrien zunächst einen tschetschenischen IS-Kämpfer, mit ihm lebte sie zusammen, kümmerte
sich um den gemeinsamen Haushalt und ermöglichte ihrem Ehemann so, für den „IS“ als Kämpfer tätig zu werden.

Zeynep G. verlor zwei IS-Ehemänner

Nachdem ihr damaliger Ehemann Mitte des Jahres 2015 bei einem Gefecht getötet worden war, lebte Zeynep G. zunächst in einem Frauenhaus des „IS“. Wenig später heiratete sie einen aus Deutschland stammenden „IS“-Kämpfer. Zeynep G. zog zu diesem nach Raqqa in dessen von der Terrororganisation zur Verfügung gestellten Wohnung und führte anschließend den gemeinsamen Haushalt. Ende 2016 brachte sie dort ein gemeinsames Kind zur Welt. Von dem „IS“ erhielten die Beschuldigte und ihr Ehemann für ihre Tätigkeiten monatlich eine gemeinsame Zahlung in Höhe von 100 US-Dollar.

Ihr Ehemann kam in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 ums Leben. Zeynep G. wurde zu Beginn des Jahres 2019 von kurdischen SDF-Kräften aufgegriffen und lebte fortan in einem Flüchtlingslager in Nordsyrien. Aus diesem gelang ihr Anfang 2020 die Flucht. Nach ihrer Einreise in die Türkei wurde sie von dortigen Sicherheitskräften aufgegriffen und befand sich seither in Abschiebehaft.

Flucht aus Flüchtlingslager

Im vergangenen Jahr wurde G. laut Bundesanwaltschaft von kurdischen Kräften aufgegriffen und lebte danach zunächst in einem Flüchtlingslager in Nordsyrien, aus dem sie Anfang dieses Jahres flüchtete. Nach ihrer Ankunft in der Türkei kam sie dort in Abschiebehaft. Bei ihrer Einreise nach Deutschland wurde sie von Beamten der Bundespolizei und der Landeskriminalamts Berlin festgenommen.

(afp/er)



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