Deutsche Umwelthilfe feiert Dieselfahrverbote – vor allem das auf der „Lebensader des Ruhrgebiets“ – der A40

Die Deutsche Umwelthilfe hat das Urteil von Gelsenkirchen zu Diesel-Fahrverboten in der Stadt sowie in Essen freudig begrüßt. Vor allem das Dieselverbot auf der A40 - der "Lebensader des Ruhrgebiets".
Epoch Times16. November 2018

Die selbsternannten Umweltschützer der Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben das Urteil von Gelsenkirchen zu Diesel-Fahrverboten in der Stadt sowie in Essen freudig begrüßt.

Dies sei „mehr als ein guter Erfolg“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Besonders begrüßte die DUH, dass erstmals auch ein Autobahnabschnitt betroffen ist: Die durch das Essener Stadtgebiet verlaufende A40 sei die „Lebensader des Ruhrgebiets“.

Die Entscheidung von Gelsenkirchen sei ein „Weckruf“ für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), dass es so nicht weitergehen könne, sagte Resch. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Donnerstagnachmittag nach einer Klage der DUH angeordnet, dass Gelsenkirchen und Essen Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in ihre Luftreinhaltepläne aufnehmen müssen. Gelten sollen die Einschränkungen ab 1. Juli kommenden Jahres und zwar erstmals auch für einen Autobahnabschnitt.

Das Bundeskabinett hatte zudem am Vormittag eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, mit der die Einführung von Diesel-Fahrverboten erschwert werden soll. In dem Gesetz stellt die Regierung unter anderem fest, dass Fahrverbote in Städten mit einer Stickoxid-Belastung von weniger als 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel unverhältnismäßig wären. Der gesetzliche Grenzwert liegt derzeit bei 40 Mikrogramm.

Durch diese Aufweichung wären Fahrverbote nur noch in 15 Städten möglich. Es ist allerdings unklar, ob diese Regelung vereinbar mit Europarecht ist. Resch kritisierte, es handle sich um einen „europarechtswidrigen Gesetzentwurf, der durch das Kabinett gepeitscht“ worden sei. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Entwurf unangewandt bleiben werde.

Dies alles geschieht, obwohl Wissenschaftler sagen: Ein so niedriger Grenzwert, sei für den Menschen unbedenklich.

Fahrverbote: Von einzelnen Straßenabschnitten über Umweltzonen bis zur Autobahn

WO GIBT ES BEREITS FAHRVERBOTE?

Die erste Stadt, die Fahrverbote eingeführt hat, ist Hamburg. Dieselautos, die die Euronorm 6 nicht erfüllen, müssen seit Juni zwei Durchgangsstraßen meiden. Ausnahmen gibt es für Anwohner und Anlieger. Ein Verstoß kostet 20 Euro.

Angekündigt hat Fahrverbote bereits die Stadt Stuttgart. Hier müssen Diesel der Euronorm 4 und schlechter ab 2019 der Umweltzone fernbleiben. Auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen. Eine Ausweitung auf Euro 5 muss Baden-Württembergs Landesregierung nach einem Gerichtsurteil nun vorbereiten – ob auch die neueren Diesel draußen bleiben müssen, will die Regierung aber weiterhin erst später entscheiden. Ein Verstoß soll in Stuttgart 80 Euro kosten.

WO SOLLTE ES NOCH FAHRVERBOTE GEBEN?

In Frankfurt am Main wäre es wahrscheinlich die Umweltzone, in München, Düsseldorf und Aachen machten die Gerichte keine konkreten Vorgaben. Allerdings weigern sich die zuständigen Behörden, den Urteilen nachzukommen. Oft legen sie Berufung ein. Auch bei rechtskräftigen Urteilen wie in München und Düsseldorf versuchen die Landesregierungen, die Fahrverbote so weit wie möglich zu umgehen.

Daher klagt die DUH auf Zwangsgeld, was die Landesregierungen aber wenig beeindruckt – wandert das Geld doch nur von einer Haushaltsstelle in eine andere. Deshalb prüfen die Richter im Münchner Verfahren mittlerweile Beugehaft für Beamte und Minister.

In Köln und Bonn muss das Land Nordrhein-Westfalen ab April kommenden Jahres Fahrverbote einführen. In Köln ist davon die gesamte Umweltzone betroffen, in Bonn zwei vielbefahrene Straßen. Die Landesregierung hat aber bereits angekündigt, Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen.

In Mainz ist mittlerweile die Urteilsbegründung eingetroffen, nun hat die Stadt vier Wochen Zeit, über eine Berufung zu entscheiden. Hier soll nur eine Straße abschnittsweise gesperrt werden. Berlin wartet noch auf die schriftliche Begründung, bevor die Stadt weitere Schritte unternimmt. Hier drohen Fahrverbote auf elf Straßenabschnitten. Die Bezirksregierung Düsseldorf, die für die Luftreinhaltepläne in Essen und Gelsenkirchen zuständig ist, muss nun ebenfalls auf die Urteilsbegründung warten.

WO STEHEN DIE NÄCHSTEN ENTSCHEIDUNGEN AN?

Am 21. November wird über Fahrverbote für Darmstadt verhandelt, am 21. Dezember folgt Wiesbaden. Insgesamt streitet die DUH derzeit vor Gericht für Fahrverbote in 29 Städten. In den kommenden Monaten sollen daraus 34 werden. (afp/so)



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