DGB fordert längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I

Künftig soll kein Vollzeit-Beschäftigter mehr auf die Grundsicherung angewiesen sein, nur weil er oder sie Kinder hat, schlägt der Deutsche Gewerkschaftbund vor. Dazu soll Wohngeld und Kinderzuschlag massiv aufgestockt werden. Auch ein längerer Erhalt von Arbeitslosengeld I ist im Gespräch.
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DGB-Chef Rainer Hoffmann bei der zentralen Mai-Kundgebung 2017 in Gelsenkirchen.Foto: Ina Fassbender/dpa
Epoch Times7. Dezember 2018

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will den Beschäftigten mit einer verlängerten Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I und weiteren Maßnahmen die Angst vor dem Abstieg in Hartz IV nehmen.

„Das Hartz-IV-System würde seinen Schrecken verlieren, und die sozialstaatlichen Auffangversprechen sowie die Verbesserungen bei den vorgelagerten Sicherungssystemen würden die Ängste vieler Menschen vor sozialem Abstieg deutlich minimieren“, zitierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus einem Reformkonzept des DGB-Vorstands.

Arbeitnehmer mit mindestens zehn Beschäftigungsjahren sollen dem Konzept zufolge länger Arbeitslosengeld I beziehen – für je zwei Jahre im Job würde demnach ein zusätzlicher Leistungsmonat gewährt. „Wer beispielsweise insgesamt 20 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, bekäme bis zu zehn Monate länger Arbeitslosengeld“, heißt es demnach in dem Papier. Die Höchstbezugsdauer würde bis zu 34 Monate betragen.

Unter 50-Jährige erhalten nach jetziger Rechtslage Arbeitslosengeld I höchstens für ein Jahr, über 50-Jährige gestaffelt nach dem Alter bis zu zwei Jahre. Der DGB zielt dem Bericht zufolge mit seinen Vorschlägen ausdrücklich nicht auf eine Abschaffung des bisherigen Grundsicherungssystems, will aber bis zu 1,6 Millionen Leistungsbezieher dauerhaft aus Hartz-IV herausholen.

Künftig soll kein Vollzeit-Beschäftigter mehr auf die Grundsicherung angewiesen sein, nur weil er oder sie Kinder hat, heißt es dem Bericht zufolge in dem DGB-Konzept weiter. Dazu schlägt der Gewerkschaftsbund unter anderem eine massive Aufstockung von Wohngeld und Kinderzuschlag vor. Zudem sollten der Regelsatz von aktuell monatlich bis zu 416 Euro neu berechnet und ein Recht auf Weiterbildung sowie einen geförderten Arbeitsplatz eingeführt werden. (afp)



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