DGB übt scharfe Kritik am Fachkräftezuwanderungsgesetz – fordert Aufenthaltserlaubnis auch nach Jobverlust

Der DGB fürchtet Lohndumping und Ausbeutung von Zuwanderern durch das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz. Er fordert deutlich mehr Rechte für die Migranten.
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Flüchtlinge und Migranten bei einer Messe in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times18. Dezember 2018

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz scharf kritisiert. Dieses könne „für Lohndumping und Ausbeutung missbraucht werden, weil die Aufenthaltserlaubnis an eine bestimmte Tätigkeit bei einem Arbeitgeber gebunden ist“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag. Das Gesetz sei zudem nicht am volkswirtschaftlichen Arbeitskräftebedarf, sondern „an kurzfristigen Unternehmensinteressen ausgerichtet“.

Wenn eine Fachkraft aufgrund von miserablen Arbeitsbedingungen kündige oder gekündigt werde, sei sie „auf Gedeih und Verderb auf die Ausländerbehörde angewiesen“, kritisierte Buntenbach weiter. Denn nur die Behörde entscheide darüber, ob ein anschließender Aufenthalt gewährt oder ob abgeschoben werde. Das führe zu einer „ausländerrechtlich gewollten Abhängigkeit“ und schwäche die Arbeitnehmerrechte. Die DGB-Vize forderte, dass eine Aufenthaltserlaubnis auch nach einer Kündigung und zur Suche eines neuen Jobs fortbestehen müsse.

Der DGB fordert zudem verstärkte Kontrollen vor Ort, um sicherzustellen, dass gleiche Arbeitsbedingungen für alle gelten. Ferner verlangt der DGB eine Bleiberechtsregelung für gut integrierte Migranten und ein Bleiberecht für Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren oder anstreben.

Buntenbach warnte, die Fachkräftezuwanderung dürfe nicht zu Konkurrenzen und Unterbietung am am Arbeitsmarkt führen. Daher müssten die Sozialpartner gemeinsam die „Arbeitskräftebedarfe in Branchen und Berufsgruppen feststellen“. Diese Analyse solle dann der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen dienen.

Mit dem Fachkräftezuwanderungsgesetz soll für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe und die Vorrangprüfung entfallen. Dabei muss bislang zunächst geschaut werden, ob ein Deutscher oder ein anderweitiger EU-Bürger für den Job infrage kommt.

Die große Koalition hatte sich im Zuge des Asylstreits im Sommer darauf verständigt, das Vorhaben noch in diesem Jahr durch das Kabinett zu bringen. Am Mittwoch ist dafür die letzte Gelegenheit. (afp)



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