Diakonie fordert Wahlrecht für geistig Behinderte noch zur Europawahl

In Deutschland darf trotz des allgemeinen, gleichen Wahlrechts nicht jeder Staatsbürger wählen, der erwachsen ist. Ausgeschlossen von der Wahl sind geistig schwerstbehinderte Menschen, für die dauerhaft ein Betreuer eingesetzt ist. Die Diakonie will das schnellstmöglich ändern.
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Erwachsene mit Down Syndrom sollen in Deutschland bald wählen können.Foto: istock
Epoch Times3. Dezember 2018

Der Sozialverband Diakonie hat die Zulassung von geistig Behinderten zur Europawahl in Deutschland gefordert. Etwa 81.000 Menschen mit Behinderung seien nach wie vor von der Bundestagswahl und der Europawahl ausgeschlossen, erklärte die Diakonie in einem am Montag veröffentlichten Appell zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung.

Nach dem geltenden Recht gebe es aber schon jetzt die Möglichkeit, einen Wahlhelfer mit ins Wahllokal zu nehmen. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein seien die Wahlausschlüsse bereits abgeschafft. Das geistig Behinderte nicht wählen dürfen, stehe zudem im Widerspruch zur Behindertenkonvention der Vereinten Nationen.

„Die Diakonie appelliert daher an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag verankerte Streichung der Wahlrechtsausschlüsse schnell umzusetzen“, erklärte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Dann könnten betreute Menschen mit Behinderung schon bei der Europawahl ihre Stimme abgeben.

Union und SPD hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein „inklusives Wahlrecht“ einzusetzen. Ziel sei, dass die Betroffenen zur Europawahl im Mai 2019 ihre Stimme abgeben könnten. (afp/nmc)



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