Die FDP fragt nach: Sind Elektrokleinstfahrzeuge pauschal Kraftfahrzeuge?

Die FDP schlägt vor, Elektrokleinstfahrzeuge nicht pauschal als Kraftfahrzeuge einzustufen und diese in drei Klassen unterteilt zuzulassen. CDU/CSU und SPD weisen die Idee zurück.
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Eine Frau unterwegs per E-Roller.Foto: iStock
Epoch Times21. März 2019

Union und SPD haben den Gegenvorschlag der FDP zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen entschieden zurückgewiesen. „Die Sinnhaftigkeit der Unterteilung in drei Klassen, wie es der FDP-Antrag vorsieht, erschließt sich nicht“, sagte Daniela Ludwig (CDU), Obfrau im Verkehrsausschuss, dem „Handelsblatt“. Für die Zulassung seien ausschließlich nachvollziehbare technische Kriterien heranzuziehen, nicht die Motivation der Nutzung von E-Scootern.

Zudem kritisierte Ludwig, dass die FDP zum Teil auf eine Versicherungspflicht verzichten will: „Bei Elektrokleinstfahrzeugen greift die Haftpflicht nicht. Daher besteht der Bedarf zu einer gesonderten Versicherung.“

Die FDP will am Freitag einen Antrag in den Bundestag einbringen, der vorsieht, Elektrokleinstfahrzeuge nicht pauschal als Kraftfahrzeuge einzustufen und diese in drei Klassen unterteilt zuzulassen.

So sollen Fahrzeuge, die Teil der „Freizeitklasse“ wären, nicht versichert werden müssen, bei 12 Stundenkilometern abgeregelt werden sowie auf Gehwegen und ohne Altersbeschränkung gefahren werden dürfen.

Elektrokleinstfahrzeuge müssten zwangsläufig als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, weil für den Antrieb des Motors keine Muskelkraft erforderlich sei, sagte dagegen Arno Klare vom Koalitionspartner SPD zu dem Vorstoß. Damit sei auch ein Versicherungsschutz geboten. „Die FDP will eine Kategorie ausnehmen, was meines Erachtens nicht sinnvoll ist“, sagte Klare dem „Handelsblatt“. (dts)



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