Die nächste CSU-Schlappe: Karlsruhe kippt Betreuungsgeld

Epoch Times21. Juli 2015
Auf einmal wird Horst Seehofer einsilbig, jedenfalls für einen kurzen Moment. Wie es denn eigentlich noch um die Durchschlagskraft der CSU bestellt sei, wird der Parteichef gefragt. „Bestens“, entgegnet Seehofer da nur. Und Punkt.

Fakt ist: Die CSU muss nun die zweite schwere politische Schlappe binnen weniger Wochen hinnehmen. Nicht genug, dass die Europäische Kommission gegen die PKW-Maut juristisch vorgeht, weshalb der Start des Projekts zwangsweise verschoben werden musste.

Am Dienstag kippt das Bundesverfassungsgericht auch noch das Familien-Prestigeobjekt der CSU: Das Betreuungsgeld. Seehofer setzte es nach seiner Wiederwahl 2012 durch. Gegen erbitterten politischen  Widerstand: Auch die heutige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gehörte damals wie heute zu den Gegnern der Prämie, die denjenigen Eltern 150 Euro im Monat gewährt, die ihre Kleinkinder weder in einer Kita noch bei einer Tagesmutter betreuen lassen.

Ironie der Geschichte: Die Richter stärken mit ihrer Entscheidung die Länderkompetenzen in Sachen Gesetzgebung. Eigentlich müsste die CSU daher jubeln, wenn das Urteil nicht ausgerechnet das Betreuungsgeld beträfe. So wichtig war und ist die Prämie aber der Partei, dass sie diese vor Gericht im April vehement verteidigte – und damit in Kauf nahm, die Länderkompetenzen bei einem juristischen Sieg in Karlsruhe dauerhaft zu schwächen, wenn nicht gar auszuhölen. Doch soweit ließen es die Richter ja nicht kommen.

Parteichef Seehofer demonstriert Gelassenheit, als er das Karlsruher Urteil nach einer Klausur des bayerischen Kabinetts kommentieren muss, auf einer Terrasse mit Blick über den Tegernsee. „Das Betreuungsgeld wird kommen, eben auf einer anderen rechtstechnischen Grundlage“, sagt er. Und bei der Maut gebe es bisher nichts anders als die Einleitung eines Verfahrens. Alltag sei das.

Doch während die Partei bei der Pkw-Maut hilflos den Gang des Verfahrens auf europäischer Ebene abwarten muss, will Seehofer beim Betreuungsgeld die Dinge jetzt selbst in die Hand nehmen: Familien in Bayern sollen das Betreuungsgeld auch in Zukunft bekommen, notfalls finanziert aus Landesmitteln.

Allerdings will der Parteichef „mit Nachdruck“ dafür kämpfen, dass der Bund für ein Landesbetreuungsgeld zahlt. Denn 900 Millionen hat der Bund 2015 für die Leistung bereit gehalten. Im Etatentwurf für 2016 und die Jahre bis 2019 sind sogar jeweils eine Milliarde Euro veranschlagt. So viel Geld weckt Begehrlichkeiten, wenn es plötzlich – wenigstens zum Teil – frei zu werden scheint.

„Nun ist der Bund in der Pflicht, den Ländern die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen“, sagt Seehofer daher.

Und hier bahnt sich schon der nächste Streit mit Familienministerin Schwesig an. Sie will die freiwerdenden Gelder nämlich lieber in den Kita-Ausbau investieren und es nicht den Ländern geben: „Es ist nicht möglich, dass der Bund nach dieser Entscheidung die finanziellen Mittel für ein Landesbetreuungsgeld zur Verfügung stellt“, sagt ihr Staatssekretär Ralf Kleindiek daher in Karlsruhe. 

Juristisch betrachtet könnte Schwesig auf der sicheren Seite stehen: „Der Bund darf nicht Aufgaben der Länder finanzieren“, sagt nämlich der Speyerer Staatsrechtler Joachim Wieland. Deswegen dürften die frei gewordenen Gelder nach den Vorgabend es Grundgesetzes nicht in die Landeskassen für ein Landesbetreuungsgeld fließen.

Doch wie sagt Seehofer so schön: „Wer in der professionellen Politik tätig ist, weiß, dass es ein ständiger Kampf um die Durchsetzung eigener Vorstellungen ist. Das gehört zu unseren Genen.“

(dpa)


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