50 Milliarden Euro
Krankenhausreform: Warkens Pläne zum Umbau
Die Reform der Reform: Die Bundesgesundheitsministerin plant, die Krankenhausreform anzupassen. Ihr Gesetzentwurf wird heute vom Kabinett behandelt.

Nina Warken am 25.09.2025
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Krankenhausreform war das große Projekt des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Von Anfang an war sie umstritten. Die Länder fürchten hohe Kosten und ein Kliniksterben.
Lauterbachs Amtsnachfolgerin Nina Warken (CDU) hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Reform zu „verbessern“ – Kritiker sprechen dabei von „verwässern“.
Mit Warkens Gesetzentwurf dazu soll sich am Mittwoch das Kabinett befassen. Ein Überblick zur Reform und den von Warken geplanten Änderungen:
Warum braucht es eine Krankenhausreform?
Im deutschen Krankenhaussektor gibt es eine Reihe von Problemen: Viele Kliniken sind in den roten Zahlen, die Behandlungsqualität lässt oft zu wünschen übrig, es mangelt an Ärzten und Pflegepersonal.
Darauf wollte Lauterbach mit seiner Reform reagieren. Die hohen Kosten für die Krankenhaus-Versorgung sollten sinken, die Behandlungsqualität gleichzeitig steigen.
Im Oktober letzten Jahres beschloss der Bundestag die Krankenhausreform, dann zerbrach Anfang November die Ampelkoalition.
Der Bundesrat billigte die Reform zwar wenig später trotzdem – doch die Union kündigte schon damals an, sie im Falle eines Wahlsiegs verändern zu wollen. Denn vor allem die unionsgeführte Bundesländer hatten große Vorbehalte gegen das Projekt.
Was sind die Ziele der Reform?
Kernstück der Reform ist eine stärkere medizinische Spezialisierung. Vor allem die kleineren Kliniken sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen.
Patienten müssten also teilweise längere Wege bis zum nächsten Krankenhaus in Kauf nehmen – sollen dafür aber besser behandelt werden können.
Einzelne Behandlungsarten sollen dazu in genau definierte Leistungsgruppen eingeteilt werden – wie etwa Herzchirurgie, Leukämie oder Darmtransplantation. Um die jeweilige Leistungsgruppen anbieten zu können, müssen die Kliniken ein bestimmtes Qualitätsniveau sowie ausreichend Personal nachweisen.
Die Finanzierung der Krankenhäuser soll sich ebenfalls ändern: Zusätzlich zu den Fallpauschalen für Behandlungsfälle ist die Einführung sogenannter Vorhaltepauschalen geplant.
Letztere sollen die Kliniken unabhängig von der Zahl der Behandlungen allein dafür bekommen, dass sie bestimmte medizinische Leistungen bereitstellen. Dies soll zu einer „Entökonomisierung“ führen.
Warum gibt es Widerstand der Länder?
Die Bundesländer haben die große Sorge, dass viele kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssen – etwa, weil die bislang im Gesetz formulierten Qualitäts- und Personalvorgaben für sie nicht erreichbar sind.
Sie befürchten zudem hohe Kosten bei der Umsetzung der Reform. Nach dem Ministerwechsel von SPD-Ressortchef Lauterbach zu CDU-Ministerin Warken machten vor allem die unionsgeführten Landesregierungen Druck auf die neue christdemokratische Ressortchefin, die Vorgaben zu lockern.
Was will Ministerin Warken nun ändern?
Die Länder bekommen mehr Zeit: Die Reform soll erst 2030 voll wirksam werden – ein Jahr später als ursprünglich geplant. Zudem soll es gerade für kleinere Kliniken mehr Ausnahmen bei den strengen Qualitäts- und Personalvorgaben gelten.
Sie sollen weiter betrieben werden können, auch wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen. So sollen unpopuläre Klinikschließungen auf dem Land verhindert werden.
Eine Änderung gibt es auch beim Transformationsfonds, mit dem der Umbau der Krankenhauslandschaft finanziert werden soll. Bislang sollte dieser 50 Milliarden Euro schwere Topf je zur Hälfte von den Ländern und den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gefüllt werden.
Den Anteil der Kassen will jetzt der Bund übernehmen und aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bezahlen.
Kritik an den geplanten Änderungen
Opposition und Fachverbände befürchten eine Aufweichung der Krankenhausreform. Durch das von Warken geplante Gesetz würden „sehr umfangreiche Ausnahmeregelungen“ entstehen, kritisierte bereits der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen. Er spricht vom „Abrissbagger der Krankenhausreform“.
Das Anpassungs-Gesetz nehme „viele sinnvolle Qualitätsvorgaben für die Kliniken wieder zurück“, bemängelte auch der AOK-Bundesverband. Das gelte vor allem für die verbindliche Vorgabe der Zahl von Fachärzten.
Der GKV-Spitzenverband forderte die Politik auf, „zum ursprünglichen Ziel der Reform zurückzukehren und die verbindlichen Qualitätsstandards zu stärken“. (afp/red)
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