Die Zeit der Babyboomer ist vorbei: Wer länger lebt, soll auch länger arbeiten

„Kurzfristig muss die eingeführte abschlagsfreie Rente mit 63 abgeschafft und die Rente mit 67 konsequent umgesetzt werden“, fordert die "Junge Rentenkommission". "Drei Jahre mehr Lebenserwartung sollen in zwei Jahre mehr Lebensarbeitszeit und ein Jahr mehr Ruhestand aufgeteilt werden.“
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Den Ruhestand genießen? Von wegen. Geplant sind Schulungen und ein späteres Renteneintrittsalter.Foto: iStock
Epoch Times12. September 2019

Deutschland wird älter. Und mit zunehmender Lebenserwartung steigt auch die Rentenbezugszeit kontinuierlich an. Damit die entstehenden finanziellen Belastungen für die gesetzliche Rente nicht ausufern, braucht es kreative Köpfe. Die „Junge Rentenkommission“ ist einer davon. Sie wurde vom Wirtschaftsverband „Die Jungen Unternehmer“ ins Leben gerufen und erarbeitet „eigene Vorschläge für eine nachhaltige und generationengerechte Reform der Rentenversicherung“.

Sarna Röser, Bundesvorsitzende des Verbands kritisiert: „In der jüngst berufenen Regierungs-Rentenkommission spricht niemand für die junge Generation.“ Die Rentenpolitik dürfe nicht allein von den Älteren gestaltet werden.

Rente mit 65 auf dem Prüfstand

Derzeit können Deutsche mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen, wenn sie 45 Beitragsjahre angesammelt haben. In Dänemark, Niederlande und Italien hingegen gilt laut „Welt“ die Rente mit 70Plus.

Derzeit beziehen Senioren durchschnittlich 20 Jahre lang Rente. In den 1960er Jahren lag diese Zeit noch bei zehn Jahren. Wenn die Lebenserwartung weiter steigt, könnte die Rentenbezugsdauer bis zum Jahr 2045 auf insgesamt 27 Jahre steigen, heißt es in einem Positionspapier der Jungen Rentenkommission.

Dabei stellen die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge ein Problem dar: Sie nähern sich ihrer Rente. Zwischen 1955 und 1965 sorgten die Babyboomer für das deutsche Wirtschaftswachstum. Jahrzehntelang profitierte die Wirtschaft und in die Rentenkassen wurde kräftig eingezahlt. Doch die Situation hat sich grundlegend geändert, die Sozialausgaben springen in die Höhe und das hat Folgen:

„Kurzfristig muss die eingeführte abschlagsfreie Rente mit 63 abgeschafft und die Rente mit 67 konsequent umgesetzt werden“, fordert die „Junge Rentenkommission“. „Der nächste Schritt wäre ein Mechanismus, der den Renteneintritt an die Lebenserwartung anpasst.“

Die Bundesvorsitzende des Jungen Rentenkommission, Sarna Röser, plädiert für die 3:2:1-Regelung:

Drei Jahre mehr Lebenserwartung sollen in zwei Jahre mehr Lebensarbeitszeit und ein Jahr mehr Ruhestand aufgeteilt werden.“

Das gelte auch für Menschen, die körperlich schwere Arbeiten verrichten. Sie sollen laut Vorschlag der Jungen Rentenkommission für andere Bereiche qualifiziert und umgeschult werden.

Der selbstverständliche Griff in die Rentenkasse: „Versicherungsfremde Leistungen“

Das eigentliche Problem der Rentenkasse sind die versicherungsfremden Leistungen (VFL), die daraus immer wieder entnommen werden.

Im Jahr 2018 betrugen die Rentenausgaben insgesamt ca. 263,0 Milliarden Euro, die versicherungsfremden Leistungen davon 92,2 Mrd Euro. Zum Ausgleich zahlte der Staat einen Bundeszuschuss von 69,5 Mrd. Euro (Quelle: adg-ev.de). Wer bezahlt die restlichen 23,0 Mrd. Euro?

Würden die versicherungsfremden Leistungen regulär vom Steuerhaushalt getragen, könnten die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung um mehr als acht Prozentpunkte gesenkt werden.

Es gibt viele versicherungsfremden Leistungen, die die Rentenkasse bezahlt. Einen kurzen Überblick gibt die pdf: „Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung“ vom Oktober 2016.

Was sind versicherungsfremde Leistungen?

Versicherungsfremde Leistungen wurden erstmals 1957 erhoben, seither sind die Zahlungen des Bundes stets zu gering, um die Gelder solide auszugleichen: „Seit 1957 wurden von den Bundesregierungen insgesamt rund 700 Mrd. Euro auf diese Weise zweckentfremdet“, schrieb die „Aktion Demokratische Gemeinschaft“ im März 2015.

Damit entstand ein Schattenhaushalt, der ausschließlich aus Beiträgen derer finanziert wird, die in die Rentenversicherung einzahlen. Obwohl es sich um die Finanzierung von Aufgaben der Allgemeinheit handelt, beteiligen sich Politiker, Selbständige und Beamte nicht. Auch auf die Kranken- und Arbeitslosenversicherung wird auf diese Art und Weise zugegriffen.

„Nach Aussage vieler Experten wäre die Finanzierung selbst höherer Renten gesichert, wenn keine Beiträge für versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet verwendet, sondern aus Steuermitteln aufgebracht würden“, schreibt die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V..

Und weiter:Bis heute werden der Gesetzlichen Rentenversicherung vom Gesetzgeber gesamtgesellschaftliche Aufgaben übertragen, ohne die dafür anfallenden Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. Nicht umsonst weigern sich die Verantwortlichen, die Höhe dieser versicherungsfremden Leistungen offenzulegen. In keinem Jahr seit 1957 hat der sogenannte Bundeszuschuss ausgereicht, diese versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren.

Anders gesagt: „Arbeitnehmer und Rentner müssen mit ihren Beiträgen Jahr für Jahr den Bundeshaushalt subventionieren; nicht umgekehrt; wovon diejenigen profitieren, die keine Beiträge zahlen müssen. Vor allem Politiker, höhere Beamte und Richter. Deshalb ist es auch so schwierig, hier eine Änderung zu erreichen“

(sua/ks)



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