Dieselaffäre: Justiz nimmt weitere Audi-Mitarbeiter in Untersuchungshaft

In der Diesel-Affäre bei Audi hat die Justiz einen zweiten Mitarbeiter der VW-Tochter in Untersuchungshaft genommen. Oberstaatsanwältin Andrea Grape sagte, der Kreis der Beschuldigten habe sich erweitert.
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AudiFoto:  Ronald Wittek/dpa
Epoch Times28. September 2017

Die Staatsanwaltschaft hat den Kreis der Verdächtigen bei ihren Ermittlungen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre bei der Volkswagen-Tochter Audi ausgeweitet.

Am Mittwoch seien zwei Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden, sagte eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft München II am Donnerstag. Zudem sei ein Haftbefehl gegen einen Beschuldigten vollstreckt worden. Damit sitzen nun zwei Verdächtige in Haft.

Angaben zur Identität des Verhafteten machte die Sprecherin nicht. Sie wollte sich auch nicht dazu äußern, wer ansonsten von der Ausweitung der Ermittlungen betroffen ist. Aktuelle oder frühere Audi-Vorstände gehörten allerdings nicht dazu.

„Unter den Beschuldigten befinden sich weiterhin weder aktuelle Vorstandsmitglieder der Audi AG noch ehemalige Mitglieder der Audi AG“, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Der Festgenommene sei am Donnerstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt worden und sitze inzwischen in Untersuchungshaft.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt seit März wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung beim Verkauf von 80.000 Dieselfahrzeugen in den USA bei Audi. Sie gehörten zu den insgesamt etwa elf Millionen mit Manipulationssoftware ausgestatteten VW-Autos, die bei Abgastests einen niedrigeren Stickoxid-Ausstoß auswiesen als im normalen Straßenbetrieb.

Bereits im Juli war im Zuge der Ermittlungen der Audi-Manager Giovanni P. in Untersuchungshaft genommen worden. Berichten zufolge soll dieser gegenüber Ermittlern den Audi-Vorstand beschuldigt haben, bereits zwischen 2006 und 2014 von den manipulierten Messungen erfahren zu haben. Öffentlich geworden war die Dieselaffäre bei VW 2015 auf Druck von US-Behörden.

Mit Autoverkäufen in Deutschland oder Europa befasst sich das Ermittlungsverfahren nicht. Wie die Staatsanwaltschaft im März mitteilte, fehlt dafür die nötige Grundlage. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts habe eine „unzulässige Beeinflussung von Abgaswerten“ nicht festgestellt werden können, erklärte sie damals anlässlich der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens.

Die Ermittlungen richten sich zudem gegen einzelne namentlich bekannte oder noch unbekannte Mitarbeiter. Unternehmen als Ganzes können im deutschen Rechtssystem nicht strafrechtlich belangt werden. Über die Ausweitung der Ermittlungen bei Audi hatte zuerst die Zeitung „Handelsblatt“ berichtet. (afp)



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