Digitale Patientenakte: „Ein Zurück ohne Gesichtsverlust gibt es nicht“, sagte der AOK-Chef

Krankenkassen und Ärzte einigten sich bei Verhandlungen mit dem Ministerium auf ein Grundkonzept für die elektronische Patientenakte, die allen gesetzlich Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen soll.
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Die digitale Patienenakte soll die Digitalisierung in der Medizin erleichern.Foto: iStock
Epoch Times14. Oktober 2018

Die Digitalisierungspläne von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) haben einen Schritt nach vorne gemacht. Krankenkassen und Ärzte einigten sich bei Verhandlungen mit dem Ministerium auf ein Grundkonzept für die elektronische Patientenakte, die allen gesetzlich Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen soll. In einer dreiseitigen Absichtserklärung, über die das „Handelsblatt“ berichtet, verabredeten die Akteure im Gesundheitswesen die Schaffung gemeinsamer Standards.

Sollten sich Kassen und Ärzte wie in der Vergangenheit gegenseitig blockieren, will Spahn die Ausgestaltung der Digitalakte an sich ziehen.

„Ein Zurück ohne Gesichtsverlust gibt es nicht“, sagte AOK-Chef Martin Litsch dem „Handelsblatt“. Für die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, verdeutlicht die Einigung, dass Ärzte und Kassen „gemeinsam an dem weiteren Auf- und Ausbau des sicheren Gesundheitsnetzes und seiner Anwendungen arbeiten“.

Die Digitalakte zur Vernetzung von Gesundheitsdaten werde „ein Meilenstein in der Modernisierung der Patientenversorgung“, sagte Pfeiffer der Zeitung.

Die Gesellschaft für den Aufbau eines Gesundheitsdatennetzes (Gematik/ Bertelsmann) soll der Einigung zufolge die grundlegende technische Architektur und Schnittstellen definieren. Die Formate, in denen medizinische Daten gespeichert werden, legt die Ärzteschaft fest.

Die Kassen folgen bei ihren Patientenakten einem einheitlichen Muster: Neben einem Standardbereich für Medizindaten wie Röntgenbilder soll es einen Kassenbereich etwa für Informationen zu Bonusprogrammen geben.

Auch die Versicherten bekommen ein eigenes Fach, in dem sie beispielsweise Fitnessdaten speichern können. Die Datenhoheit liegt bei den Patienten: Sie entscheiden, wer auf welche Informationen zugreifen darf. (dts)



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