Schutzsuchende
Dobrindt kündigt Einreise von knapp 2.000 Afghanen an
Hauptsächlich sollen ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen nach einer erfolgreichen und positiv verlaufenen Sicherheitsprüfung nach Deutschland einreisen können.

Trotz Stopp des Aufnahmeprogramms durften erneut einige Afghanen nach Deutschland reisen.
Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Einreise von weiteren in Pakistan festsitzenden Schutzsuchenden aus Afghanistan angekündigt.
In den kommenden Wochen werde es weitere Aufnahmen geben, möglicherweise auch in verstärkter Form, sagte er nach Angaben der Bundestagsverwaltung am Mittwoch im Innenausschuss des Parlaments. Es gehe um knapp 2.000 Menschen aus vier verschiedenen deutschen Aufnahmeverfahren.
Zuerst Sicherheitsüberprüfung
Wer von diesen eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage habe sowie das Verfahren und die Sicherheitsüberprüfung positiv durchlaufe, könne nach Deutschland gebracht werden. Wer keine solche Zusage hat, muss laut Dobrindt davon ausgehen, nicht nach Deutschland kommen zu können.
Die Bundesregierung bemühe sich, die Aufnahmen noch in diesem Jahr abzuarbeiten, sagte der Minister den Angaben zufolge. Aus deutscher Sicht sei aber auch im Januar oder Februar noch die Aufnahme Betroffener möglich.
Nach der nichtöffentlichen Sondersitzung des Innenausschusses übte die Linke Kritik an Dobrindt. Der Minister habe „unmissverständlich klargemacht, dass Afghanen mit einer Aufnahmezusage im Rahmen der Menschenrechtsliste und des sogenannten Überbrückungsprogramms nicht aufgenommen werden und keine Zukunft in Deutschland habe“, erklärte die Linken-Migrationsexpertin Clara Bünger.
„Dobrindt versteckt sich hinter Paragrafen, anstatt politische Verantwortung für gefährdete Menschen zu übernehmen“, kritisierte Bünger weiter. „Diese bürokratische Kälte ist erschütternd.“
Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer Organisationen
Bei den Schutzsuchenden handelt es sich zum Teil um frühere Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen und Organisationen. Andere gelten zum Beispiel wegen ihres Einsatzes für Frauen oder generell für Menschenrechte als besonders gefährdet.
Die Betroffenen befinden sich dementsprechend entweder im Bundesaufnahmeprogramm, im Überbrückungsprogramm, im Ortskräfteverfahren oder stehen auf der sogenannten Menschenrechtsliste für besonders schutzbedürftige Menschen.
Die Bundesregierung hatte die Aufnahmeprogramme nach der Eroberung Afghanistans durch die radikalislamischen Taliban im August 2021 gestartet. Damit sollte besonders stark gefährdeten Afghanen dauerhaft eine Aufnahme in Deutschland aus humanitären Gründen ermöglicht werden.
Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag allerdings, die Aufnahmeprogramme „soweit wie möglich“ zu beenden. Vor allem die Union sieht die Aufnahme von Afghanen kritisch und verweist unter anderem auf Sicherheitsbedenken. (afp/red)
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