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Nicht nur öffentliche Quellen

Dobrindt prüft Veröffentlichung von Verfassungsschutz-Gutachten zu AfD

Innenminister Dobrindt will entscheiden, ob er das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD veröffentlicht. Er sieht keinen Grund, an der Einschätzung zu zweifeln.

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wird sich mit dem Gutachten auseinandersetzen.

Foto: Michael Kappeler/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine Entscheidung zur Veröffentlichung des Verfassungsschutz-Gutachtens zur AfD nach einer Prüfung angekündigt.
„Ich werde jetzt dieses Gutachten nicht in den Schrank stellen“, sagte Dobrindt am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung „maybrit illner“. Er habe die Einstufung der AfD nicht öffentlich gemacht, es habe bisher keine Prüfung im Innenministerium gegeben, sagte er.
Der Rechtsstaat werde sich „damit auseinandersetzen müssen“. Darüber, ob und in welcher Form das Gutachten veröffentlicht werde, werde er nach Prüfung entscheiden.
Für eine Partei, die im Bundestag vertreten sei, stelle das Prädikat „gesichert rechtsextremistisch“ eine neue Qualität dar, sagte Dobrindt.
Auch nach der sogenannten Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD sieht der Minister keinen Grund, an der Einschätzung der Behörde zu zweifeln.
Es sei legitim, wenn der Verfassungsschutzbericht zur AfD bei Politikern das Bild der Partei „noch einmal“ verändere, sagte der CSU-Politiker. Das Gutachten sei nicht ausschließlich mit öffentlichen Quellen, sondern auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln erstellt worden. (afp/red)
 

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