Dortmund: SEK erschießt Zuhälter (53) bei Festnahme in Wohnung

Bei einem SEK-Einsatz in einem Hochhaus in der Funkturm-Siedlung im Dortmunder Stadtteil Neuasseln wurde ein 53-jähriger Mann erschossen. Ein Nachbar wollte nach mehreren Schüssen, die er gehört hatte, die Polizei alarmieren. Doch die war schon da.
Titelbild
PolizistFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. August 2016

„Ich hörte Schüsse und dann hieß es: Waffe runter – dann fielen wieder Schüsse. Und dann war Ruhe“, schildert ein Nachbar seine Beobachtungen. „Beim Blick aus dem Fenster war mir klar: Die Polizei ist schon da.“

Bei der Polizeiaktion am Donnerstagmorgen gegen 8.30 Uhr sollte ein 53-jähriger Mann per Haftbefehl von einem SEK-Kommando der Polizei festgenommen werden. Da der Gesuchte als gefährlich eingestuft wurde und der Polizei bekannt war, dass er im Besitz einer Waffe war, wurde ein SEK eingesetzt.

Dabei kam es zu einem Schusswechsel mit dem bewaffneten Mann, teilte die Staatsanwaltschaft Dortmund mit.

Wie die Zeitung „Der Westen“ berichtet, drangen die Beamten in die Wohnung des Mannes in der zweiten Etage des Hochhauses Am Funkturm 53 ein, worauf der Mieter der Wohnung sofort das Feuer eröffnete. Das SEK erwiderte das Feuer und traf den 53-Jährigen tödlich. Ein Polizist wurde leicht verletzt.

Nach Redaktionsinfo soll der Mann dem Rotlichtmilieu angehört haben.

Wie die „Rheinische Post“ berichtet, wurde dem 53-Jährigen laut Verfahren der Staatsanwaltschaft Kleve Zuhälterei, gewerbsmäßiger Betrug, veruntreuende Unterschlagung und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Demnach habe der Mann nach Ermittlerangaben wiederholt Internetbetrügereien begangen und Geld einer Prostituierten veruntreut. In einem weiteren Strafverfahren soll er bereits wegen ähnlicher und anderer Delikte zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden sein, wogegen er Berufung einlegte.

Zur Berufungsverhandlung am Dienstag sei er aber nicht erschienen, weswegen er zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Im Vorfeld der Verhandlungen soll er noch versucht haben, eine Zeugin durch Bedrohung zu einer, in seinem Sinne günstigen, Aussage zu zwingen. (sm)

 

 



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