Dr. Brodehl: „Gestern erst von der AfD beantragt, heute schon von Jamaika umgesetzt – weiter so“

Die Regierung von Schleswig-Holstein hat sich auf eine stufenweise Anhebung der Besoldung für Grundschullehrer auf A13 sowie eine höhere Besoldungsstufe für Grundschulleiter geeinigt. Das bemerkenswerte daran: Es war ein Antrag der AfD.
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Das Rathaus von Kiel.Foto: iSTock
Epoch Times17. April 2018

Seit Januar fordert die AfD-Fraktion, den Beruf des Grundschullehrers in Schleswig-Holstein attraktiver zu machen und die Besoldung auf A13 anzuheben. Am 16. April beantragte sie außerdem das Maßnahmenpaket „Attraktivität der Schulleiterstellen in den Grundschulen steigern – Leistungen honorieren“ zugunsten der Leiter der Grundschulen.

Die Regierung von Schleswig-Holstein hat sich daraufhin am 17. April 2018 auf eine stufenweise Anhebung der Besoldung für Grundschullehrer auf A13 sowie eine höhere Besoldungsstufe für Grundschulleiter geeinigt.

Durch die angekündigten Maßnahmen „wird Schleswig-Holstein im bundesweiten Wettbewerb um qualifizierte Grundschullehrer und -leiter endlich zu den anderen Bundesländern aufschließen“, erklärt Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion.

Dies sei für eine nachhaltig gute Grundschulbildung in Schleswig-Holstein Land unabdingbar.

Dr. Frank Brodehl begrüßt die Meldung aus drei Gründen.

Zum einen, weil es hilft, den rasant wachsenden Bedarf an qualifizierten Lehrkräften für die Grundschulen in unserem Land nachhaltig zu decken; zum anderen, weil es die Situation unserer Grundschulleiter ebenfalls verbessert; und drittens, weil es erneut zeigt: AfD wirkt.“

Weiterhin könne damit eine Premiere gefeiert werden: So wurde noch vor einer Debatte eines Antrages der AfD-Fraktion im Landtag die darin gestellte zentrale Forderung umgesetzt. Er schreibt: „Wir sind schon ganz gespannt, wie sich Bildungsministerin Prien und die Vertreter der beiden anderen Jamaika-Fraktionen dieses Mal zu unserem Antrag im Plenum äußern werden.“

Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst

Auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen sollen höhere Einkommen erhalten.

Rückwirkend zum 1. März 2018 soll es im Schnitt 3,19 Prozent mehr geben, zum 1. April 2019 3,09 Prozent mehr und zum 1. März 2020 weitere 1,06 Prozent.

Das ist der Inhalt des vorläufigen Ergebnis der Tarifverhandlungen in Potsdam, wie die Deutsche Presse-Agentur und der WDR erfahren haben. Die Gremien von Arbeitgebern und Gewerkschaften müssen dem Ergebnis noch zustimmen.

Geben sie grünes Licht, wären weitere Warnstreiks abgewendet. (ks)

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