Dresdner Landgericht entzieht Richter mit AfD-Parteibuch Zuständigkeiten

In der Vergangenheit seien in einigen Fällen unter anderem von Verfahrensbeteiligten Zweifel geäußert worden, dass Richter Jens Maier wegen seiner AfD-Mitgliedschaft und seiner Kandidatur für ein Bundestagsmandat in politisch geprägten Verfahren unbefangen richten könne. Jetzt wurde ihm die Zuständigkeiten für bestimmte Zivilverfahren entzogen.
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AfD-AnstecknadelFoto: Getty Images
Epoch Times31. Januar 2017

Das Landgericht Dresden hat seinem Richter Jens Maier, der AfD-Mitglied ist, die Zuständigkeiten für bestimmte Zivilverfahren entzogen. Maier sei künftig nicht mehr für Verfahren aus dem Bereich des Presserechts und des Ehrschutzes zuständig, teilte das Landgericht am Dienstag nach einem entsprechenden Beschluss des Präsidiums mit. Damit solle „jeder Zweifel an einer Unbefangenheit des Gerichts vermieden werden“.

Die Entscheidung sei „im Einvernehmen“ mit Maier getroffen worden, erklärte das Landgericht. In der Vergangenheit seien in einigen Fällen unter anderem von Verfahrensbeteiligten Zweifel geäußert worden, dass Maier wegen seiner AfD-Mitgliedschaft und seiner Kandidatur für ein Bundestagsmandat in politisch geprägten Verfahren unbefangen richten könne. Zuletzt hatte er sich im Verfahren eines AfD-Landtagsabgeordneten gegen das Kulturbüro Sachsen selbst für befangen erklärt.

„Mit der beschlossenen Änderung der Zuständigkeit werden diese Probleme künftig vermieden“, erklärte das Gericht. Der Landgerichtspräsident richtete demnach eine weitere Zivilkammer ein, die Streitigkeiten etwa aus dem Presserecht künftig übernehmen wird und der Maier nicht angehört.

Maier war am Wochenende auf Platz zwei der AfD-Landesliste für die Bundestagswahl gewählt worden. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen den Richter wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Wegen Äußerungen bei einer Veranstaltung der Jungen Alternative in Dresden, wo auch Thüringens AfD-Chef Björn Höcke aufgetreten war, wurde Maier angezeigt.

Der 54-Jährige hatte unter anderem von einem „Schuldkult“ gesprochen und sich gegen eine „Herstellung von Mischvölkern“ gewandt. Das Dresdner Landgericht hatte umgehend darauf reagiert und mitgeteilt, dass es sich „um die private Meinung von Herrn Maier“ handle, die nicht die Meinung des Landgerichts widerspiegle. (afp)



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