Dschihadisten kann der deutsche Pass in Zukunft entzogen werden – Neuordnung auch bei Vielehe

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der großen Koalition verabschiedet, wonach volljährigen Dschihadisten mit doppelter Staatsangehörigkeit künftig der deutsche Pass entzogen werden kann. Die Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht wurden mit den Stimmen von Union und SPD angenommen.
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ReisepassFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times27. Juni 2019

Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf der großen Koalition verabschiedet, wonach volljährigen Dschihadisten mit doppelter Staatsangehörigkeit künftig der deutsche Pass entzogen werden kann. Die Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht wurden am Abend mit den Stimmen von Union und SPD angenommen. Künftig muss zudem mit Passentzug rechnen, wer seine Einbürgerung durch falsche Angaben erschlichen hat. Bislang konnte der deutsche Pass in solchen Fällen bis zu fünf Jahre nach der Einbürgerung wieder aberkannt werden. Diese Frist wird nun auf zehn Jahre verlängert.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Verleihung der Staatsangehörigkeit an Ausländer künftig von einer „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ abhängig gemacht werden soll. Damit will die Koalition nach eigenen Angaben sicherstellen, dass keine Menschen eingebürgert werden, die in Vielehe leben.

Die Linke kritisierte die geplante Regelung im Vorfeld scharf. Der Passentzug sei „im Wesentlichen symbolisch und trifft nicht einmal diejenigen, die gemeint sind“, sagte Linken-Innenexpertin Martina Renner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Donnerstag. „Denn die Verbrechen des IS liegen im Wesentlichen in der Vergangenheit, das Gesetz gilt aber nicht rückwirkend.“

Wenn deutsche Staatsbürger strafbare Handlungen begingen, müssten sie nach gültigem Recht angeklagt werden, verlangte Renner. „Der Staat darf sich nicht einfach durch Entzug der Staatsbürgerschaft aus der Verantwortung für seine Bürger stehlen.“

Renner kritisierte zudem die in dem Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehene Regelung, wonach die Verleihung der Staatsangehörigkeit an Ausländer künftig von einer „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ abhängig gemacht werden soll. Hier wolle die Koalition „eine Art Leitkulturparagrafen“ einführen.

Middelberg (CDU): „Eigentlich regeln wir damit Selbstverständliches“

Unions-Innenexperte Mathias Middelberg (CDU) verteidigte hingegen den Gesetzentwurf. „Mit der Änderung schließen wir Terrorkämpfer mit Doppelpass, Polygamisten und Identitätstäuscher von der deutschen Staatsangehörigkeit aus“, sagte er der Zeitung. „Eigentlich regeln wir damit Selbstverständliches.“

Es gehe auch „nicht um die Durchsetzung irgendeiner Leitkultur“. Toleranz gehöre zu den zentralen Werten der Demokratie, sagte Middelberg. „Wer aber elementare Grundsätze unserer gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung nicht akzeptiert, muss auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.“

Als „Terrormiliz“ werde in dem Gesetzentwurf ein „paramilitärisch organisierter bewaffneter Verband“ definiert, „der das Ziel verfolgt, in völkerrechtswidriger Weise die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen und an Stelle dieser Strukturen neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten“. Zudem werde der Begriff „Terrormiliz“ im Regierungsentwurf durch den Begriff „terroristische Vereinigung“ ersetzt. Weitere vom Innenausschuss vorgenommene Änderungen am Regierungsentwurf beträfen Maßnahmen zur sicheren Feststellung der Identität und zur Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, wobei das Verbot der Viel- und Mehrehe beachtet werden müsse. Für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen soll die Frist von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. (afp/dts)



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