Dublin-Abkommen wieder in Kraft? – Flüchtlingsamt schickt Migrantenfamilien nach Italien zurück

Die Bundesregierung schickt Flüchtlingsfamilien mit unter 16-jährigen Kindern wieder nach Italien zurück, wenn sie von dort eingereist sind. Nach dem Dublin-Abkommen ist für Flüchtlinge der EU-Staat zuständig, den sie zuerst erreichen. Dies wurde während der Migrantenkrise von Deutschland völlig ausser Kraft gesetzt.
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Migranten in Italien.Foto: CARLO HERMANN/AFP/Getty Images
Epoch Times4. August 2017

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schickt laut einem Medienbericht seit Anfang Juni wieder Flüchtlingsfamilien nach Italien zurück, wenn sie dort erstmals in die EU eingereist sind.

Zuletzt habe sich in Italien die Aufnahmekapazität für Familien mit minderjährigen Kindern „wesentlich erhöht“, heißt es zur Begründung in einem internen Papier des Amts, das der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag) vorliegt.

Solche Überstellungen hatte der deutsche Staat seit Ende 2014 praktisch eingestellt – der geltenden Rechtslage zum trotz. Begründet wurde dies mit Defiziten im italienischen Asylsystem. Denn nach dem Dublin-Abkommen ist für Flüchtlinge und deren Asylverfahren eigentlich der EU-Staat zuständig, den diese zuerst betreten haben. Dies wurde während der Migrantenkrise von Deutschland völlig ausser Kraft gesetzt.

Zu dem aktuellen Kurswechsel heißt es in dem Papier, Italien habe für die Aufnahme und Unterkunft von Familien entsprechende Garantien abgegeben. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte halte die Zusagen Italiens für ausreichend. Auch andere EU-Staaten schickten Flüchtlinge im Rahmen des Dublin-Abkommens dorthin zurück.

Ausgenommen von Überstellungen bleiben demnach weiter Familien mit Säuglingen und Kleinstkindern. Dennoch kam Kritik von der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke: „Familien mit Kindern drohen wegen der Mängel im italienischen Asylsystem menschenrechtswidrige Aufnahmebedingungen und eine Gefährdung des Kindeswohls.“ (dpa)



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