Dünne Suppe: „Süddeutsche“ versucht neuen Spendenskandal um die AfD zu konstruieren

Eine SMS an Ex-Parteichefin Frauke Petry, in der diese über eine Gesprächsanfrage seitens eines Werbeflächenvermieters informiert wird, ist Ausgangspunkt neuer Spekulationen über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Spendendeklaration der AfD.
Von 14. Dezember 2018

Nachdem vor Wochen AfD-Sprecherin Alice Weidel zum Ziel von Vorwürfen eines angeblich unkorrekten Umgangs mit der Zuwendung eines Schweizer Pharmakonzerns an ihren Kreisverband geworden war – die mittlerweile wieder zurücküberwiesen wurde –, hat die „Süddeutsche Zeitung“ nun über vermeintliche Indizien für einen weiteren möglichen „Spendenskandal“ berichtet. Parteispenden aus Nicht-EU-Ländern sind in Deutschland verboten. Im Fall Weidel dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch an.

Grundlage für die nunmehrige Behauptung, es stehe ein weiterer Verdacht einer illegalen Parteienfinanzierung im Raum, sei eine SMS aus dem Jahr 2017 an die damalige Parteichefin Frauke Petry. Darin habe sie ein Mitarbeiter über eine dringende Gesprächsanfrage vonseiten des Werbeflächenvermieters Ströer informiert.

Gegenstand war demnach ein „Missverständnis“ rund um die „Koordination der edlen Spender aus dem Süden mit den Kampagnen hier“. Die Verwendung des Begriffs der „Koordination“ stellt nun nach Auffassung der „Süddeutschen“ einen Anhaltspunkt dafür dar, dass sich die AfD in ihrer Wahlkampfführung mit dem Stuttgarter „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ abgesprochen habe.

Verein deklariert sich als überparteilich

Wäre dies der Fall, hätte der Verein Leistungen gegenüber der Partei erbracht, die einer Parteispende gleichkämen. Diese entgegenzunehmen, aber nicht zu deklarieren, wäre in weiterer Folge ein Akt der illegalen Parteienfinanzierung gewesen. Auch E-Mails, in denen es um die kostenlose Bereitstellung des „Deutschland-Kurier“ geht, würden den Verdacht erhärten, ebenso wie das Unternehmen, um das es in der SMS geht.

Ein genauerer Blick auf die Zusammenhänge wirft jedoch die Frage auf, was genau die Wahlkampfführung der AfD und das Gebaren des zivilgesellschaftlichen Vereins, der im vorpolitischen Raum tätig ist, wesentlich von dem Zusammenwirken etwa von Gewerkschaften, NGOs, Verbänden und den etablierten Parteien unterscheidet.

So wie Gewerkschaften oder Umweltverbände in Wahlkämpfen mit themenbezogenen Aktionen, Zeitungen, Flugschriften oder Rundschreiben ihre Einschätzungen kundtun und dabei mehr oder minder wenig Zweifel ob ihrer politischen Präferenzen erkennen lassen, so hat auch der „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ publizistisches und zivilgesellschaftliches Engagement im Vorfeld von Wahlen gezeigt.

Die Mannschaft rund um den Publizisten und langjährigen CSU-Aktivisten David Bendels beschreibt die „Förderung der politischen Meinungsbildung und der demokratischen Debattenkultur in Deutschland“ als Vereinszweck. Der Verein selbst sei „bewusst parteipolitisch ungebunden“ und es gehe „ihm nicht um Personen, Posten und Pfründe, sondern um Werte, Inhalte und die Zukunft“ des Landes.

AfD-Vorstand untersagte explizit Logo-Verwendung

Dass Funktionäre des Vereins in öffentlichen Äußerungen eine Wahl der AfD als sinnvoll darstellten, sich der von dem Verein herausgegebene „Deutschland-Kurier“ in ähnlicher Weise äußerte und in manchen Fällen eine berufliche Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern des Vereins und Funktionären der AfD stattfindet, ist möglicherweise nicht wesentlich anders zu bewerten als das Grußwort eines grünen Landtagsabgeordneten im Monatsblatt der örtlichen BUND-Regionalgruppe. Theoretisch wäre es jedoch auch denkbar, dass der Verein bei der nächsten Wahl die Stimmabgabe für die CSU, die Blaue Partei oder einen sonstigen Wahlvorschlag empfiehlt.

Um jeden Verdacht einer Grenzüberschreitung auszuschließen, forderte der AfD-Bundesvorstand im Juli 2018 Bendels sogar mittels einer anwaltlichen Abmahnung dazu auf, das Partei-Logo nicht mehr zu verwenden.

Die Darstellung, dass der Verein und die Partei unabhängig voneinander gleichzeitig Werbekampagnen beim Unternehmen Ströer betrieben hätten, kann angesichts der Marktmacht des Anbieters auch nicht als ungewöhnlich angesehen werden. Ströer hatte nach Informationen des „Handelsblatts“ bereits Mitte der 2000er Jahre 1350 Mitarbeiter und insgesamt 250 000 Werbeflächen im Angebot.

„Missverständnis“ dürfte auch tatsächlich eines gewesen sein

Anfang der 2010er bezeichnete die gleiche Publikation Ströer als größten Außenwerber mit einem Marktanteil „mehr als doppelt so hoch wie die jeweiligen Marktanteile der wichtigsten Wettbewerber“. Dass ein zivilgesellschaftlicher Verein und eine politische Partei in Wahlkampfzeiten die Dienste des gleichen Außenwerbers beanspruchen, ist demnach durchaus wahrscheinlich.

Ebenso dürfte es nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung liegen, dass ein Mitarbeiter, der Überblick über die Kunden und Kampagnen in einer Region hat, davon ausgeht, dass zwei unabhängig voneinander agierende Auftraggeber mit ähnlichen Inhalten voneinander wüssten – und die Kampagnen vielleicht koordinieren wollten. Deshalb wohl auch die Nachfrage an Petry. Dass ein Fachmann für Außenwerbung mit den Feinheiten gesetzlicher Bestimmungen über die Parteienfinanzierung vertraut ist und die mögliche Brisanz seiner Nachfrage erfasst, ist hingegen eher weniger wahrscheinlich.

Und es ist durchaus denkbar, dass die AfD dem Ströer-Mitarbeiter daraufhin das Gleiche zu erkennen gab wie jetzt der Bundestagsverwaltung – nämlich, dass die Kampagne des Vereins dessen eigene Initiative sei und nichts mit der Partei selbst zu tun habe.

Die Bundestagsverwaltung wolle nun die „einschlägigen Entwicklungen“ beobachten, heißt es in der Süddeutschen weiter.



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