Eckpunkte des Regierungsprogrammes: Bundeshaushalt, Baukindergeld und befristete Teilzeit

Kanzlerin Merkel stellt am Mittwoch im Bundestag das Regierungsprogramm vor. Hier bereits einige wichtige Eckpunkte des Planes.
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Deutscher Bundestag.Foto: iStock
Epoch Times20. März 2018

Die große Koalition will beim regieren Tempo machen und eine Reihe von Projekten bis zur Sommerpause starten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellt am Mittwoch im Bundestag das Regierungsprogramm vor. Hier einige Eckpunkte der Planungen.

Der Bundeshaushalt 2018 ist längst überfällig

Während normalerweise der Etat jeweils Ende des Vorjahres beschlossen wird, hat sich die Haushaltsaufstellung diesmal durch die Bundestagswahl und die späte Regierungsbildung verzögert.

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) kündigte am Dienstag an, der Haushalt solle Anfang Mai im Kabinett verabschiedet werden.

Der neue Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will den Haushaltsbeschluss dann noch vor der Sommerpause durch das parlamentarische Verfahren bringen. Dafür ist möglicherweise die Verkürzung von Beratungsfristen erforderlich, etwa im Bundesrat.

Zwar ist der Bund auch derzeit mit Hilfe einer vorläufigen Haushaltsführung arbeitsfähig. Die Bundesregierung kann aber bis zur regulären Verabschiedung des Etats keine neuen Projekte in Angriff nehmen und damit eigene Akzente setzen.

Baukindergeld:

Es ist ein Anliegen der Union, insbesondere jungen Familien zu den eigenen vier Wänden zu verhelfen. Dafür soll als eines der ersten Vorhaben der neuen Regierung ein Baukindergeld eingeführt werden: Über einen Zeitraum von zehn Jahren soll ein Baukindergeld in Höhe von 1200 Euro pro Kind und Jahr gezahlt werden.

Befristung der Teilzeit:

Die SPD drückt vor allem beim geplanten Anspruch auf befristete Teilzeit aufs Tempo, schließlich war von diesem Projekt schon in der vergangenen Legislaturperiode die Rede.

Der neue Koalitionsvertrag ist hier schon recht detailliert: Die Regelung soll für Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern gelten, wobei es in Firmen bis zu 200 Beschäftigten eine Zumutbarkeitsgrenze geben soll. Hier soll der Anspruch nur einem von 15 Mitarbeitern gewährt werden.

Arbeitslosenversicherung: 

Bei der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung mahnt wiederum die Union zur Eile.

Sie will die geplante Senkung bereits zum 1. Juli erreichen. Ob es aber wirklich bereits bis zu diesem Datum gemacht wird, ist noch offen.

Familiennachzug: 

Zwar ist das Gesetz zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit dem eingeschränkten, subsidiären Schutz bereits durch Bundestag und Bundesrat geschrieben.

Doch hier steckt der Teufel im Detail: Denn es muss noch festgelegt werden, nach welchen Kriterien die 1000 Angehörigen ausgewählt werden sollen, die ab August wieder nach Deutschland kommen dürfen. Bis dahin bleibt der Familiennachzug für die subsidiär Geschützten ausgesetzt.

Asyl und Sicherheit: 

Mit einem „Masterplan“ will Bundesinnenmister Horst Seehofer (CSU) die Asylverfahren beschleunigen und für mehr Abschiebungen sorgen.

Dafür will er sich rasch mit den zuständigen Behörden zusammensetzen. Um zudem die Kontrollen an den deutschen Grenzen beizubehalten, muss dies bis Ende April entschieden werden.

Musterfeststellungsklage:

Verbraucher sollen künftig besser zu ihrem Recht kommen können. Dafür soll die Musterfeststellungsklage eingeführt werden: Nach dem Prinzip „Einer für alle“ sollen qualifizierte Einrichtungen für mehrere Verbraucher klagen können.

Bisher schrecken einzelne Geschädigte oft wegen der drohenden Kosten vor einer Klage zurück. Profitieren könnten von der Neuregelung vor allem die Geschädigten des Dieselskandals.

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche:

Nachdem die SPD auf ihren Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen im Bundestag verzichtet hat, ist jetzt Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) am Zug. Sie muss einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem sowohl Gegner als auch Befürworter des Strafrechtsparagrafen 219a leben können.

(afp)



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