Bundesrats-Entscheidungen zu Parteienfinanzierung und Ehe für alle

In einer historischen Entscheidung hat der Bundestag vor einer Woche die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Wenn nichts Unerwartetes passiert, nimmt die Reform heute im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde.
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BundesratFoto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times7. Juli 2017

Eine Woche nach dem positiven Bundestags-Votum wird die Ehe für alle heute voraussichtlich auch den Bundesrat ohne Probleme passieren.

Bis Donnerstagnachmittag deutete nichts darauf hin, dass eines der 16 Bundesländer noch die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen würde.

Verhindern könnte die Länderkammer die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ohnehin nicht, weil es sich um kein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt – zumal der Gesetzentwurf ohnehin aus dem Bundesrat stammt und dort bereits vor rund zwei Jahren eine Mehrheit gefunden hatte. Deshalb wird es heute auch gar keine formale Abstimmung geben. Nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass bis Sitzungsbeginn doch noch ein Antrag für den Vermittlungsausschuss eingereicht wird, müsste darüber abgestimmt werden.

Deshalb bleibt Nordrhein-Westfalens neuer schwarz-gelber Landesregierung wohl eine erste Zerreißprobe erspart. Der FDP-Bundes- und Landesvorsitzende Christian Lindner hatte auf Twitter noch bedauert: „Schade, dass NRW sich im Bundesrat bei #ehefueralle enthalten muss.“ Die nordrhein-westfälische FDP sei zwar für das Vorhaben, Ministerpräsident Armin Laschet und seine CDU seien aber dagegen.

Der Bundestag hatte vergangenen Freitag mit einer breiten Mehrheit von SPD, Linken und Grünen sowie knapp einem Viertel der CDU/CSU-Fraktion der völligen rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts zugestimmt. Rechtsexperten sind sich allerdings uneins, ob für die Öffnung der Ehe eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bekräftigte seine Einschätzung, dass das Grundgesetz nicht geändert werden muss. „Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass nur Mann und Frau eine Ehe miteinander eingehen können“, schrieb Maas in einem Gastbeitrag für die Tageszeitung „Die Welt“. „Der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und die Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes.“

Die Länderkammer befasst zudem unter anderem mit einer Reform der Parteienfinanzierung, um so die NPD von staatlichen Fördergeldern abzuschneiden. Diese Neuregelung dürfte vom Bundesrat voraussichtlich ebenso klar gebilligt werden wie die Ost-West-Angleichung der Renten.

Darüber hinaus erleben gleich drei neue Ministerpräsident ihr Debüt im Bundesrat: Nicht nur Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig (SPD) wird erstmals in neuer Funktion in der Länderkammer erwartet, sondern auch die gerade erst gewählten CDU-Ministerpräsidenten Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) und Daniel Günther (Schleswig-Holstein). (dpa)



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