Ehemalige Umweltminister wollen Veto-Recht für Umweltministerium

Drei ehemalige Bundesumweltminister regen an, dem Umweltministerium ein Veto-Recht gegen Gesetze einzuräumen, um das Klima besser zu schützen.
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Barbara HendricksFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times27. Juli 2019

Drei frühere Bundesumweltminister haben sich für ein Vetorecht des Umweltressorts bei klimapolitisch relevanten Entscheidungen der Bundesregierung ausgesprochen.

„Man könnte in die Geschäftsordnung der Bundesregierung schreiben, dass das Umweltministerium ein Veto gegen Gesetze einlegen kann, die dem Klima schaden“, sagte die frühere Ressortchefin Barbara Hendricks (SPD) dem Portal t-online.de in einem am Samstag veröffentlichten gemeinsamen Interview mit den Ex-Ministern Klaus Töpfer (CDU) und Jürgen Trittin (Grüne).

Töpfer verwies darin darauf, dass er ein solches Vetorecht „schon 1988 gefordert“ habe. Trittin bewertete dies ebenfalls positiv, äußerte aber „Zweifel, dass sich Union oder SPD dazu durchringen werden“. Bislang hat in der Regierung nur das Finanzressort ein derartiges Einspruchsrecht, wenn es um haushaltsrelevante Entscheidungen geht.

Hendricks brachte daneben auch ein zusätzliches Initiativrecht für das Umweltministerium auch für andere Politikfelder ins Gespräch.

Dann könnte das Umweltministerium etwa ein Gesetz zum Verkehr einbringen, wenn das Verkehrsministerium nichts tut“, sagte die frühere Ministerin.

Töpfer forderte zudem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, beim Klimaschutz mehr Durchsetzungskraft zu zeigen.

Deutliche Kritik an der Klimapolitik der Bundesregierung äußerte erneut Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. Deutschland sei nicht mehr Vorreiter in der Klima- und Umweltpolitik, sondern „bestenfalls Nachzügler“, sagte er am Samstag dem Deutschlandfunk. Dies gelte beispielsweise für die CO2-Bepreisung, wo andere Staaten längst gehandelt hätten.

Krischer pochte allerdings erneut darauf, einen CO2-Preis sozial zu flankieren. Das Geld müsse an die Bürger zurückgezahlt werden und bei Wohnungen müsse „die CO2-Bepreisung anteilig vom Vermieter übernommen werden“. (afp)



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