Ehemaliger Verfassungsrichter fordert flächendeckenden islamischen Religionsunterricht

Paul Kirchhof, Jurist und ehemaliger Bundesverfassungsrichter, fordert in Deutschland flächendeckenden islamischen Religionsunterricht. Angesichts der hohen Zuwanderungszahl sollte der Staat entsprechend reagieren.
Titelbild
Kinder an einer muslimischen Grundschule in Berlin, 2005. (Symbolbild)Foto: THEO HEIMANN/AFP/Getty Images
Epoch Times6. Dezember 2015

„Wir erleben gerade, dass eine Religionskultur in unsere Schulen hineinwächst, auf die der Staat reagieren muss“, sagte er am Donnerstagabend in München bei einer Veranstaltung der Eugen-Biser-Stiftung.

Dafür seien aber auch die Muslime in der Bundes- republik gefordert, die noch nicht so organisiert seien, „dass wir immer einen stetigen Ansprechpartner haben“ schreibt Islamiq.de.

Der Verfassungsrechtler betonte, dass der Staat sich in der Frage nach religiöser Wahrheit zurückhalte, was das „große Friedenskonzept einer Demokratie“ sei. Jedoch seien staatliche Eingriffe gefordert, wenn die Zahl der Muslime in Deutschland wachse.

Die Eugen-Biser-Stiftung wurde im Jahr 2002 gegründet und möchte "Antworten geben auf drängende theologische, religiöse, gesellschaftspolitische und kulturelle Fragen. Basis ihres Engagements sind das christliche Menschenbild, die Menschenwürde und die Grundwerte von Freiheit, Toleranz und Frieden. Ein wesentlicher Bestandteil der Stiftungsarbeit ist die Förderung des Dialogs der Religionen, Kulturen und Weltanschauungen."

Die christlich-islamischen Dialogprojekte der Eugen-Biser-Stiftung – darunter das "Lexikon des Dialogs" – werden aus Mitteln des Europäischen Integrationsfonds sowie durch das Bundesministerium des Innern kofinanziert. Im "Lexikon des Dialogs" erklären Wissenschaftler die Grundbegriffe von Christentum und Islam.

Grundgesetz: Religionsunterricht steht unter staatlicher Aufsicht, die Bundesländer entscheiden

Wikipedia schreibt, dass sich aus dem Grundgesetz ergibt, dass der Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht steht und die im Religionsunterricht von den Schülern erbrachten Leistungen benotet werden. Der Staat ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet, er garantiert die Freiheit jeder Religionsausübung. Daher kann der Staat nicht entscheiden, welchen Inhalt der Religionsunterricht haben soll und welche Glaubenslehren „richtig“ sind.

Alle Eltern haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“ Den Religionsunterricht einzurichten ist Sache der Bundesländer. (Wikipedia) (ks)



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