Eilklage gescheitert: Beweismittel in VW-Abgasaffäre dürfen benutzt werden

Mitte März ließ die Staatsanwaltschaft die Kanzleiräume der VW-Kanzlei Jones Day durchsuchen. Beschlagnahmte Daten und Unterlagen sollten versiegelt und nicht als Beweismittel benutzt werden, forderte die Kanzlei in einer Eilklage. Karlsruhe lehnte ab.
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Beschlagnahmte Beweise in der VW-Abgasaffäre dürfen benutzt werden.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times26. Mai 2017

Die vom Volkswagen-Konzern mit der Aufklärung der Abgasaffäre betraute Rechtsanwaltskanzlei Jones Day ist mit ihrer Eilklage gegen die Durchsuchung ihrer Geschäftsräume in München vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Die US-Kanzlei müsse den üblichen Rechtsweg über die Fachgerichte einhalten, entschied das Gericht in Karlsruhe laut zwei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen. Die Staatsanwaltschaft hatte zur Aufklärung des Dieselskandals die Kanzleiräume von Jones Day Mitte März in München durchsuchen lassen.

Der Volkswagen-Konzern hatte die US-Kanzlei mit der internen Aufklärung der Abgasaffäre betraut. Einen Abschlussbericht dazu wollte der Konzern aber nicht veröffentlichen. Die Arbeit von Jones Day war eine wesentliche Grundlage für eine Einigung des Konzerns mit dem US-Justizministerium.

Keine Entschädigung für deutsche Kunden?

Volkswagen hatte im September 2015 Abgas-Manipulationen bei weltweit elf Millionen Dieselautos zugeben müssen. Anders als in den USA verweigert VW deutschen Käufern von manipulierten Diesel-Fahrzeugen des Unternehmens bislang eine Entschädigung.

Jones Day forderte nun in dem Eilantrag vergeblich, dass die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Unterlagen und Daten beim Amtsgericht München versiegelt hinterlegt und nicht als Beweismittel genutzt werden dürfen, bis Karlsruhe über eine angekündigte Verfassungsbeschwerde entschieden hat. (afp)



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