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Berliner Gericht kippt Demoverbot – Maskenpflicht gehört nicht zu den Auflagen

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Demo gegen Corona-Politik in Berlin am 01. August 2020.

Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Die für Samstag geplante Demonstration gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie darf nun doch stattfinden. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nach einem Eilantrag der Organisatoren Querdenken 711, dass die Versammlung unter Auflagen durchgeführt werden darf.
Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.
Die Veranstalter müssen lediglich dafür sorgen, dass beispielsweise die Einhaltung des Mindestabstandes unter den Demonstrationsteilnehmern eingehalten wird. Der Veranstalter muss darüber hinaus konstant und immer wieder über Lautsprecher die Teilnehmer auffordern, die Mindestabstände einzuhalten. Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.

Berliner Polizei mit Großaufgebot

Wie der tagesspiegel berichtet, wollte die Berliner Polizei die zunächst verbotene Demonstration gegen die Corona-Regeln am Samstag mit einem Großaufgebot von 3000 Polizisten verhindern. Sollte sie aber von Gerichten erlaubt werden, sollen strenge Bestimmungen für die Teilnehmer zum Schutz vor Corona-Infektionen erlassen und auch durchgesetzt werden. Das kündigte der Einsatzleiter Stephan Katte am Freitag auf einer Pressekonferenz an.
Der Einsatzraum der Polizei erstrecke sich vom Großen Stern bis zum Brandenburger Tor und zum nördlichen Spreebogen, sowie auf der Strecke vom Brandenburger Tor bis zum Alexanderplatz, zur Friedrichstraße und zum Oranienburger Tor. (rm)

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