Eilverfahren zu Ceta: Verfassungsgericht gibt grünes Licht für Freihandelsabkommen

Mehr als 200.000 Menschen hatten gegen Ceta geklagt. Über die Verfassungsbeschwerden soll zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich verhandelt werden.
Titelbild
Kein TTIP, kein CETA, Proteste in HannoverFoto: Sascha Schuermann/Getty Images
Epoch Times13. Oktober 2016

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung im 24-Stunden-Eilverfahren unter Auflagen erlaubt, einer vorläufigen Anwendung des umstrittenen Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) bei einem Treffen der EU-Handelsminister am 18. Oktober zuzustimmen.

Ein vorläufiges Scheitern von Ceta dürfte weitreichende Folgen für die weiteren Verhandlungen und zukünftige Handelsabkommen haben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Donnerstag in Karlsruhe. Die Möglichkeit eines späteren Ausstieges aus dem Abkommen müsse aber sichergestellt werden.

Geplant ist, das Abkommen im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels am 27. und 28. Oktober zu unterzeichnen. In der Verhandlung ging es nicht um eine Entscheidung über das Freihandelsabkommen an sich, sondern darum, ob eine vorläufige Anwendung, bevor der Bundestag zugestimmt hat, verfassungskonform ist und ob eventuelle negative Folgen eines vorläufigen Inkrafttretens später wieder rückgängig gemacht werden können.

Mehr als 200.000 Menschen hatten gegen Ceta geklagt. Über die Verfassungsbeschwerden soll zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich verhandelt werden.

(dts Nachrichtenagentur)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion