Unter welchen Umständen könnte es zu Neuwahlen kommen?

Eine Minderheitsregierung ist in Deutschland auf Bundesebene unerprobt. Bevor Neuwahlen stattfinden könnten, müsste der Bundestag aufgelöst werden. Doch das ist auch nicht so einfach. Ein Blick auf das Procedere.
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Welche Möglichkeiten gibt es nun nach dem Scheitern der Sondierungsgespräche?Foto: Stock-Foto
Epoch Times17. November 2017

Eine Minderheitsregierung ist in Deutschland auf Bundesebene unerprobt. Und in politisch unruhigen Zeiten wäre es misslich für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wenn sie sich bei jedem Gesetz Unterstützung aus der Opposition holen müsste.

Die Kanzlerin hat diese Option am Abend der Bundestagswahl ausgeschlagen: „Ich habe die Absicht, dass wir zu einer stabilen Regierung in Deutschland kommen.“ Die SPD schloss ihrerseits bereits aus, eine Minderheitsregierung von Merkel zu tolerieren.

Unter welchen Umständen könnte es zu Neuwahlen kommen?

Bevor es zu einem weiteren Urnengang kommt, muss der neue Bundestag aufgelöst werden. Ein Weg dorthin ist grundsätzlich die Vertrauensfrage. Die früheren Bundeskanzler Willy Brandt (SPD), Helmut Kohl (CDU) und Gerhard Schröder (SPD) hatten so Neuwahlen herbeigeführt.

Doch Amtsinhaberin Merkel ist dieser Weg versperrt. Denn sie ist seit der Konstituierung des neuen Bundestags nur noch geschäftsführend im Amt. Und für diesen Fall besteht die Möglichkeit der Vertrauensfrage nicht.

Auflösung des Parlaments?

Deshalb bleibt nur noch die Möglichkeit der Parlamentsauflösung nach einer Kanzlerwahl. Artikel 63 des Grundgesetzes sieht dafür folgendes Szenario vor: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterbreitet dem Parlament einen Vorschlag, er kann damit auch bei übermäßig langen Koalitionsvorhandlungen eine Kanzlerwahl in Gang setzen.

Verfehlt die Kanzlerin die erforderliche Mehrheit aller Abgeordneten, kann die Wahl innerhalb von 14 Tagen wiederholt werden. Bringt Merkel auch im zweiten Durchgang nicht die Mehrheit der Abgeordneten hinter sich, reicht es im dritten Durchgang, wenn sie die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Das dürfte ihr problemlos gelingen, schließlich ist nicht einmal ein Gegenkandidat zu erwarten.

In diesem Fall hat Steinmeier zwei Möglichkeiten. Er kann Merkel zur Kanzlerin ernennen oder den Bundestag auflösen. Für diese Entscheidung hat er sieben Tage Zeit. Entscheidet er sich für die Parlamentsauflösung, muss innerhalb von 60 Tagen neu gewählt werden.

Nach derzeitigem Stand ist aber keineswegs zu erwarten, dass Neuwahlen die politischen Verhältnisse im Lande klären: Nach den aktuellen Meinungsumfragen würde ein neuer Urnengang die Kräfteverhältnisse im Parlament kaum verändern.

Es würde rechnerisch wohl wieder nur für Jamaika und die große Koalition reichen. (afp/ks)



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