Ein großer Sprung von 9,60 auf zwölf Euro – Arbeitgeber empört

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Der Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 9,60 Euro. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times19. Oktober 2021

Seit fast sieben Jahren gibt es den gesetzlichen Mindestlohn: Er startete im Januar 2015 mit 8,50 Euro brutto pro Stunde. Die Starthöhe ist im Mindestlohngesetz festgelegt, über die darauf folgenden Erhöhungsschritte beriet regelmäßig eine ständige Kommission der Tarifpartner.

Die Empfehlungen dieser Mindestlohnkommission wurden von der Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt. Die Ampel-Parteien wollen nun den Mindestlohn in einem großen Schritt auf zwölf Euro erhöhen – was für Empörung bei den Arbeitgebern sorgte.

In der Mindestlohnkommission sitzen drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreter, drei Gewerkschafter, der Vorsitzende sowie zwei nicht stimmberechtigte Wissenschaftler. Ihrer Empfehlung folgend stieg der Mindestlohn seit Anfang 2015 in unterschiedlichen Schritten auf seinen aktuellen Stand von 9,60 Euro an.

Eigentlich sollte er danach laut Beschluss des Bundeskabinetts am 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und schließlich am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen.

„Schwerer Eingriff in die Tarifautonomie“

Die Ampel-Parteien planen nun die Erhöhung auf zwölf Euro „im ersten Jahr“ einer gemeinsamen Regierung. Dies sei eine „einmalige Anpassung“, heißt es in ihrem Sondierungspapier. Im Anschluss daran sei wieder die Mindestlohnkommission am Zug; sie werde „über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden“.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warf den Ampel-Parteien vor, mit ihrer Festlegung die Mindestlohnkommission auszuhebeln. Er warnte vor einem „schweren Eingriff in die Tarifautonomie“: „Eine derartige Mindestlohngrenze würde eine enorme Lohnspirale nach oben erzeugen und somit den Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte unheimlich erschweren.“

Laut Gesetz ist es Aufgabe der Mindestlohnkommission, eine „Gesamtabwägung“ vorzunehmen. Die festgelegte Höhe soll „zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beitragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen sowie Beschäftigung nicht gefährden“. Die Kommission orientiert sich dabei „nachlaufend an der Tarifentwicklung“.

Einer im September vorgestellten Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zufolge bringt eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde unmittelbar rund acht Millionen Beschäftigten eine Verbesserung ihres Lohns. Viele Berufsgruppen würden demnach davon profitieren. (afp/dl)



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