Ein Überblick: Nur in vier Bundesländern gilt noch das Beherbergungsverbot

Sachsen-Anhalt, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern folgen noch dem umstrittenen Beherbergungsverbot für innerdeutsche Reisende. Mecklenburg-Vorpommern kündigte ab 21. Oktober eine Lockerung an.
Titelbild
"Zimmer frei" in Bayern.Foto: iStock
Epoch Times18. Oktober 2020

Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten gilt derzeit nur noch in wenigen Bundesländern. NORDRHEIN-WESTFALEN, RHEINLAND-PFALZ, THÜRINGEN, BERLIN und BREMEN setzten diese umstrittene Regelung erst gar nicht um.

In BADEN-WÜRTTEMBERG, NIEDERSACHSEN und BRANDENBURG kippten Gerichte die Regelung vorerst. Die Regierung im SAARLAND setzte das Beherbergungsverbot zum vergangenen Freitag außer Kraft, in SACHSEN und BAYERN entfiel es mit Wirkung vom Samstag. HESSEN plant ebenfalls die Abschaffung des seit Sommer geltenden Beherbergungsverbot. Das Kabinett will dazu am Montag beraten.

In vier Ländern hat das Beherbergungsverbot weiterhin Bestand. In HAMBURG müssen Touristen aus deutschen Risikogebieten schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem deutschen Risikogebiet aufgehalten haben. Ansonsten müssen sie einen Negativtest vorlegen. Den Eilantrag eines Ehepaares aus Köln gegen das Verbot lehnte das Verwaltungsgericht am Freitagnachmittag ab.

In SACHSEN-ANHALT gilt die Regelung für Touristen aus Corona-Risikogebieten, ausgenommen, sie können einen maximal zwei Tage alten Negativtest vorlegen. Gleiches gilt für SCHLESWIG-HOLSTEIN, wo ein Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot scheiterte.

Die schärfste Regelung hatte bislang MECKLENBURG-VORPOMMERN. Allerdings entfällt die dort geltende Quarantänepflicht für Touristen aus deutschen Corona-Risikogebieten ab Mittwoch. Dann brauchen Einreisende auch hier nur noch einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. (afp)



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