Eine Ministerin geht – die Regierung bleibt vorerst

Die Bundestagswahl ist vorbei, die Amtszeit der Regierung aber noch nicht: Einen Tag nach ihrer Wahl zur neuen SPD-Fraktionschefin erhielt die bisherige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am Donnerstag ihre Entlassungsurkunde. 
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SPD-Merchandising SPD-EntchenFoto: Carsten Koall/Getty Images
Epoch Times28. September 2017

Die Bundestagswahl ist vorbei, die Amtszeit der Regierung aber noch nicht. Allerdings ging am Donnerstag die erste Ressortchefin von Bord: Einen Tag nach ihrer Wahl zur neuen SPD-Fraktionschefin erhielt die bisherige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am Donnerstag ihre Entlassungsurkunde.

Die Leitung des Ressorts übernimmt vorübergehend Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD). Sie wurde dafür von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit der Übernahme von Nahles‘ bisherigen Zuständigkeiten beauftragt.

Ansonsten bleibt das bisherige Kabinett im Amt, bis eine neue Regierung gebildet ist. Zunächst ändert sich eigentlich nichts, die 18. Wahlperiode dauert bis zu dem Tag, an dem sich der neue Bundestag offiziell formiert. Diese so genannte Konstituierung wird voraussichtlich am 24. Oktober stattfinden – 30 Tage nach der Bundestagswahl.

Ab dann ist das schwarz-rote Kabinett nur noch geschäftsführend im Amt, und das könnte eine Weile so bleiben. Denn die Verhandlungen über ein mögliches Jamaika-Bündnis dürften sich hinziehen. Das Grundgesetz sieht keine Fristen für die Regierungsbildung vor, um einen „regierungslosen“ Zustand zu vermeiden.

Der Handlungsspielraum einer geschäftsführenden Regierung ist faktisch begrenzt. Die Mehrheiten im Bundestag haben sich geändert, zudem ist es üblich, dass die alte Regierung die neue nicht mit weitreichenden Beschlüssen bindet.

Alle beschlossenen Gesetze behalten natürlich ihre Gültigkeit. Nicht zu Ende gebrachte Vorhaben verfallen allerdings mit dem Ende der Legislatur – also spätestens am 24. Oktober. (afp)



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