Einigung bei Grundgesetzänderung für Digitalpakt – AfD war dagegen

Der Weg für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen ist frei. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einigte sich auf Formulierungen für eine Grundgesetzänderung, die entsprechende Milliardenhilfen des Bundes für die Länder ermöglicht.
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Deutsche Kinder sind gerne im Internet unterwegs.Foto: Marc Tirl/dpa
Epoch Times21. Februar 2019

Bund und Länder haben sich auf Änderungen des Grundgesetzes verständigt und damit den Weg für den „Digitalpakt Schule“ freigemacht. Der Vermittlungsausschuss fasste am Mittwochabend einen entsprechenden Beschluss, wie nach der Sitzung in Berlin mitgeteilt wurde. Mit dem Digitalpakt sollen die Länder vom Bund fünf Milliarden Euro für eine bessere technische Ausstattung in Schulen erhalten.

Alle Mitglieder des Ausschusses außer die Vertreter der AfD stimmten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dafür. Die AfD lehnt die Änderung aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil sie will, dass Bildung reine Ländersache bleibt.

Die Grundgesetzänderungen waren für den Bund Voraussetzung dafür, die im Digitalpakt Schule geplanten Mittel zu Verfügung zu stellen. Der Bund kann dem Kompromiss zufolge Finanzhilfen auch für Personal in den Schulen zur Verfügung stellen, wenn es um besondere, befristete Ausgaben geht – etwa den Einsatz von Systemadministratoren für die Digitalisierung.

Außerdem rückt der Bund von seiner früheren Forderung ab, bei Bundeszuschüssen den Ländern ergänzende Zahlungen in gleicher Höhe vorzuschreiben. Stattdessen soll die Finanzierungsquote zwischen Bund und Ländern für jedes Projekt individuell festgelegt werden. Schließlich sieht die geplante Verfassungsänderung vor, dass für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur schwächere Kontrollrechte des Bundes als in anderen Bereichen gelten.

Der Bundesrat hatte im Dezember den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder hatten befürchtet, dass die vom Bundestag Ende November beschlossene Grundgesetzänderung dem Bund einen zu starken Einfluss auf die Bildungspolitik ermöglicht.

Der nun erzielte Kompromiss muss von Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit gebilligt werden. Der Bundestag soll nun am Donnerstag darüber abstimmen, der Bundesrat voraussichtlich am 15. März. (afp/so/dpa)



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