Einschränkung der Versammlungsfreiheit?

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sollte enger ausgelegt werden, fordert die ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger am 12. November. Die Staatsangehörigkeit der Anmelder sollte geprüft werden. Am 13. November folgte eine Korrektur.
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Am Oranienplatz in berlin Kreuzberg, 11. November 2023.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Epoch Times12. November 2023

Die ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sorgte jüngst damit für Wirbel, dass vor Anmeldung einer Demonstration die Staatsangehörigkeit geprüft werden müsse. Nun korrigierte sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Sie bedaure, mit falschen, missverständlichen Äußerungen für Irritationen gesorgt zu haben, sagte die FDP-Politikerin am 13.11. der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Sie plädiere keineswegs dafür, das Versammlungsrecht nur Deutschen zuzugestehen. „Natürlich haben Ausländer ein Versammlungsrecht“, betonte sie. Es geht ihr darum, dass im Vorfeld noch intensiver geprüft werde, wer eine Versammlung anmelde.

„Und da kann natürlich auch mal ein Migrationshintergrund eine Rolle spielen. Aber doch nicht in dem Sinne, dass sie kein Versammlungsrecht haben, sondern dass das in der Prüfung bei einer Anzeige einer Versammlung eben von der Polizei mit in den Blick genommen werden muss.“

Ein generelles Versammlungsverbot wäre „das Allerletzte, was ich vertrete“, versicherte Leutheusser-Schnarrenberger. „Natürlich können Ausländer Versammlungen beantragen und daran wollen wir auch überhaupt nichts ändern. Ganz bestimmt nicht“, versicherte die Liberale der dpa.

Was wurde zuvor gemeldet?

Nach der umstrittenen Kundgebung in Essen vom 3. November hatte die ehemalige Bundesjustizministerin und aktuelle NRW-Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine engere Auslegung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gefordert.

Wenn eine Versammlung angemeldet werde, müsse „geprüft werden, wie die Staatsangehörigkeit ist, denn das ist eines der wenigen Grundrechte, das nur Deutschen zusteht“, sagte die FDP-Politikerin dem WDR-Politmagazin „Westpol“. Das sei eine Möglichkeit, „mal im Vorhinein ein Verbot auszusprechen, was insgesamt bei Versammlungen bei unserem Versammlungsrecht sonst schwierig ist“.

Leutheusser-Schnarrenberger bezog sich damit auf Artikel 8 des Grundgesetzes; darin heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Widerspruch aus NRD

Widerspruch zu Leutheusser-Schnarrenbergers Vorstoß kam von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne): Er verwies auf Anfrage des Magazins auf das geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, was „jeder Person das Recht zu friedlichen Versammlungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit“ gebe.

An dieser grundsätzlichen Entscheidung sei festzuhalten, sagte Limbach. Generelle Versammlungsverbote für Nicht-EU-Ausländer halte er für „rechtlich unzulässig“, praktisch „nicht realisierbar“ und „die falsche Reaktion“. Entscheidend sei „die Friedlichkeit der Versammlungen“, nicht die Staatsangehörigkeit ihrer Teilnehmer.

Nur noch deutsch auf Transparenten?

Das Verhalten, welches in letzter Zeit bei verschiedenen Versammlungen zu „Unbehagen“ geführt habe, sei oftmals auch von Teilnehmern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgegangen, so Limbach weiter.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags angekündigt, auf schärfere Auflagen für pro-palästinensische Demonstrationen zu setzen. Er lässt aktuell prüfen, ob künftig auf Transparenten und Plakaten nur noch die deutsche Sprache verwendet werden darf, damit die Polizei die Parolen und Forderungen schneller bewerten und gegebenenfalls eingreifen kann. (dts/red)

 



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