Eklat im Abgeordnetenhaus: Wahl der „radikal-linken Verfassungsrichterin“ Kreck gescheitert
Wenn sich Parteien nicht an interne Absprachen halten, kann das für heftige Diskussionen sorgen. So geschah es auch bei der Richterwahl für das Berliner Verfassungsgericht.
Am vergangenen Donnerstag wurde laut „BZ“ über die Kandidaten abgestimmt. Während die SPD-Kandidatin Ludgera Selting mit 134 Ja-Stimmen die nötige Mehrheit für die Präsidentschaft des Landesverfassungsgerichts erhielt und auch CDU-Politiker Christian Burholt mit 148 Ja-Stimmen bestätigt wurde, fiel die Kandidatin der Linken, Lena Kreck, mit lediglich 86 Stimmen bei der Wahl zur Verfassungsrichterin glatt durch.
Nach der geheimen Abstimmung warfen die Fraktionschefs von SPD, Linken und Grünen der CDU laut „BZ“ vor, dass sie sich nicht an eine zentrale Absprache gehalten haben. Laut „Tagesspiegel“ sprachen einige Sozialdemokraten von „Sauerei“. Dabei habe es im Vorfeld laut Linken-Fraktionschef Udo Wolf „sehr konstruktive und angenehme Gespräche“ gegeben.
Die Parteien wollten sich ursprünglich gegenseitig bei der Wahl ihrer Kandidaten unterstützen. Auf die Nachfrage, ob es Probleme mit der Linken-Kandidaten geben würde, sei von der CDU keine Antwort gekommen, so Wolf. Er wirft der CDU „eine Verletzung der demokratischen Umgangsformen“ vor. Das Abstimmungsergebnis zeugt nun davon, dass es doch erhebliche Zweifel gegeben haben dürfte. Wolf betonte: „Das ist in der Tat eine Schande. Und das wird auch für die weitere Zusammenarbeit hier im Abgeordnetenhaus Konsequenzen haben.“
Die AfD-Fraktion hingegen feierte die „Sternstunde der Demokratie“. Auf Twitter hieß es:
Die #AfD hat heute mit den Stimmen der CDU die Wahl der radikal-linken Verfassungsrichterin #Kreck verhindert.
Eine Sternstunde der Demokratie, denn endlich geht nicht um Parteibuch, sondern Qualifikation.
Wahre Demokraten haben sich heute durchgesetzt. #AGH#R2G ⬇️ erfolglos pic.twitter.com/kBGEfe5kgm— AfD-Fraktion Berlin (@AfDFraktionAGH) October 31, 2019
In einem am 14. Januar 2018 erschienen Interview im „Marx21“ hatte Kreck noch betont: „Wir haben die AfD im Bundestag. Da können wir nicht sagen, wir schreiben höchstens mal eine Vision auf und stellen uns dem ansonsten nicht entgegen. Wir müssen in die Vollen gehen und formulieren, was wir wollen und was wir nicht wollen.“
Ein TAZ-Leser kommentierte die umstrittene Wahl so:
Gut, dass Frau Lena Kreck nicht ernannt worden ist. Wer ihre Vita u. ihre Artikel im ´Prager Frühling` kennt, der erkennt auch, dass sie für diese unparteiische Position denkbar ungeeignet ist.“
Wäre die Abstimmung in „die Vollen“ gegangen und anders verlaufen, wäre das Amt der Richterin für das Landesverfassungsgericht Berlin für sieben Jahre mit einer Richterin besetzt worden, die laut „BZ“ für sozialistische Medien schreibt und auf dem Marxismus-Kongress als Rednerin auftritt. Kreck berät ihre Partei übrigens in puncto Migrationspolitik. Ihre Promotion handelte über „Exklusion/Inklusion von Umweltflüchtlingen“.
Die 38-Jährige hat nach der „BZ“ vorliegenden Unterlagen sowohl ein Studium der Sozialwissenschaften als auch das Studium der „Gender Studies“ abgebrochen. Ihr zweites Staatsexamen hat sie erst vor zwei Jahren am Kammergericht Berlin gemacht. Seit Oktober ist die Linken-Politikerin Professorin an einer Evangelischen Hochschule. (sua)
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