„Eklatanter Vertrauensbruch“: SPD-Vorstoß gegen Werbeverbot für Abtreibungen erzürnt Unionsabgeordnete

Konservative Unionsabgeordnete kritisieren es als "eklatanten Vertrauensbruch", dass die SPD einen Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche eingebracht hat.
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Epoch Times13. März 2018

Noch vor dem offiziellen Antritt der neuen großen Koalition zeichnet sich der erste Streit ab: Konservative Unionsabgeordnete kritisieren es als „eklatanten Vertrauensbruch“, dass die SPD einen Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche eingebracht hat.

Die Sprecherin des konservativen „Berliner Kreises“, Sylvia Pantel (CDU), kündigte in der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstagsausgabe) Widerstand gegen Überlegungen an, bei einer Abstimmung den Koalitionszwang zu umgehen.

„Der von der SPD eingebrachte Gesetzentwurf zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen stellt für mich einen eklatanten Vertrauensbruch dar und bestätigt leider meine Zweifel hinsichtlich der Verlässlichkeit unseres zukünftigen Koalitionspartners“, sagte Pantel der Zeitung. „Einen schlechteren Start für die erneute Zusammenarbeit in der großen Koalition hätte es aus meiner Sicht kaum geben können.“

Während die SPD das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen will, lehnt die Unionsfraktion dies ab. Auch Linke und Grüne wollen den Paragrafen streichen, die FDP strebt eine Abschwächung an. Eine Mehrheit für die Abschaffung des Paragrafen könnte also ohne die Union zustande kommen.

Pantel forderte von der Unionsfraktionsführung eine „klare Absage“ an Überlegungen, die Abstimmung als Gewissensentscheidung für alle Abgeordneten frei zu geben. „Hier geht es um unsere Grundwerte, den Schutz des ungeborenen Lebens“, sagte die CDU-Politikerin.

Auch die CSU lehnt eine freie Abstimmung ohne Fraktionszwang über das Werbeverbot ab. „Wir tun gut daran, zu Beginn der sogenannten großen Koalition zu entscheiden, was eine Gewissensfrage ist“, sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Georg Nüßlein (CSU) der „Augsburger allgemeinen“.

Dies sei beim Thema „Ehe für alle“ versäumt worden. „Bei dem Thema Werbeverbot für Abtreibungen sehe ich keinen, der in Gewissensnöte kommt, wenn man dieses Thema nicht anfasst“, plädierte Nüßlein dafür, den entsprechenden Paragrafen 219a unverändert beizubehalten.

Auslöser für die Debatte war ein Gerichtsurteil vom vergangenen Jahr. Eine Gießener Ärztin war zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage per Link über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. (afp)



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