Eltern-Bußgeld wegen Moschee-Besuch Verweigerung – Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet

Im Fall des Schülers, der den Moschee-Besuch verweigerte und dessen Eltern Bußgeld zahlen sollen, hat sich nun die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingeschaltet. Der Schulrat von Neumünster sieht das Bußgeld als korrekt an.
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Symbolbild: In der Sehitlik-Moschee in BerlinFoto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Von 26. Oktober 2016

Im Fall des verweigerten Moschee-Besuches im Rahmen der Schule hat sich nun die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingeschaltet.

Der Schulrat von Neumünster, Jan Stargardt sieht den Bußgeldbescheid als korrekt an: „Rechtsgrundlage ist, dass es eine verpflichtende Veranstaltung war. Der Schüler ist schulpflichtig und hat Unterrichtsinhalt versäumt. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die auch in Neumünster mit einem Bußgeld bestraft wird.“

Er verweist darauf, dass kein Kind grundsätzlich dazu gezwungen werden könnte, eine Moschee zu besuchen. Doch die Eltern hätten sich um eine Alternative kümmern können, z.B. hätte der Sohn am Unterricht der Parallelklasse teilnehmen können.

In Sorge um eine religiöse Indoktrination ihres Kindes suchten die Eltern zunächst einen Dialog mit der Schule. Diese gehörten keiner Glaubensgemeinschaft an und vertreten die Auffassung, dass niemand gegen seinen Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden kann. Daraufhin wurden die Eltern von der Schulleitung angezeigt. Der Landrat verfügte zwei Bußgeldbescheide (für jeden Elternteil einen), nachdem das Kind zu Hause geblieben war und nicht an der „Informationsveranstaltung“ in der Moschee teilgenommen hatte.

Schulleiterin: Eltern entscheiden nicht, was das Kind lernen soll

Die Schulleiterin, Frau Fritzsche, äußerte sich im Interview mit dem NDR zu dem Vorfall. Sie sagte: „Die Themen des Unterrichts legen nicht wir fest, sondern das Land Schleswig-Holstein. Es obliegt nicht der Entscheidungsfreiheit der Eltern, zu sagen: Das soll mein Kind lernen, aber das nicht.“

Der Anwalt der Eltern kontert: „Es handelt sich bei dem versäumten Moscheebesuch nicht um ‚Unterricht‘ (…), sondern um eine ’sonstige Schulveranstaltung‘ (…), deren Säumnis gerade nicht sanktionsbewehrt ist.“

Ditib-Mitglied: Meinung der Eltern muss respektiert werden

Der Vorsitzende des Forum der Vielfalt, Ibrahim Ortaçer, der auch Mitglied der Ditib-Moschee ist, sagt: „Ich glaube, dass die Meinung der Eltern respektiert werden muss. Man hätte an der Schule in Rendsburg vorab eine gemeinsame Alternative finden können.“

Meistens besucht erst ein Vertreter einer Moschee die Schulklassen und informiert die Schüler. „Danach sind die ersten Vorurteile bereits verschwunden. Am liebsten würde ich jede Moschee mit gläsernen Wänden bauen. So kann jeder sehen, was dort passiert“, betonte er. So hätten alle Kinder die Möglichkeit, ihre Weltansicht zu erweitern.

Werden bei anderen Fehlzeiten auch Bußgelder verhängt?

Viele Kommentare im Web überlegen in andere Richtung:

„Zu fragen wäre zum Beispiel, ob mit gleicher Härte und gleicher Entschlossenheit auch wirkliche Schulschwänzer bzw. deren nachlässige Eltern bestraft werden, wenn ihr Kind einmal unentschuldigt fehlt. Werden die gleich behandelt und 150 Euro nach einem unentschuldigten Fehlen verhängt?“

„Verfolgt die Staatsmacht eigentlich ähnlich rigoros das Nicht-Erscheinen mohammedanischer Plus-Deutscher bei Schwimm-Unterricht oder Theater oder Tanzen, wenn es schulische Veranstaltungen sind?“

„Was wäre wohl, wenn sich das Ganze umgekehrt zugetragen hätte: wenn eine Klasse z. B. Kunstunterricht in eine Kirche besichtigen würde, um sich die einen Altar anzuschauen und wenn Aisches oder Alis Eltern ihre Kinder ferngehalten hätten? Meine Vermutung: entweder gar nichts außer breites Verständnis oder aber man hätte den Lehrer noch drangekriegt, wegen Nötigung eines Moslems.“

„Sind denn auch Besuche von Kirchen, Synagogen, buddhistischen und hinduistischen Tempeln vorgesehen? Müssen Moslemkinder dort teilnehmen und dürfen die Priester/Rabbis/Mönche aus Sicherheitsgründen die Moslemkinder den Zutritt verweigern? Immerhin wäre es eine nachvollziehbare Begründung! Hut ab vor den Eltern! Sie haben absolut richtig gehandelt und ein weiteres Beispiel für die in Deutschland herrschende Gesinnungsdiktatur geliefert.“

Hintergrund

Moschee-Besuch verweigert: 300 Euro Bußgeld gegen Eltern von Schüler



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