Enteignung auf Umwegen – Wenn die Ladesäule des Nachbarn Mieter zum Umzug zwingt

Bisher durften bauliche Veränderungen einer Mietwohnung nur nach Zustimmung aller Mieter erfolgen - auch der Einbau einer Ladesäule. Änderungen im Wohneigentumsrecht sollen den Rechtsanspruch Einzelner stärken - notfalls auf Kosten anderer.
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Eine Gesetzesänderung soll das Recht des Einzelnen auf (Um-)Baumaßnahmen stärken - notfalls auf Kosten der Anderen. Foto. JEAN-FRANCOIS MONIER/AFP/Getty Images
Epoch Times30. August 2019

Bisher bedurften bauliche Veränderungen einer Mietsache die einstimmige Zustimmung aller Mieter. Änderungen im Wohneigentums- und Mieterrecht sehen vor, dass künftig zum Beispiel „ein [einzelner] Eigentümer einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation hat“, so Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegenüber Focus.

Die Änderungen sehen jedoch nicht nur den vereinfachten Einbau von Ladestationen vor, sondern umfassen ebenfalls Maßnahmen mit deutlich weitreichenderen Folgen wie (energetische) Sanierung oder den Einbau eines Fahrstuhls vor.

Die Kosten für derartige Veränderungen müssten unter Umständen alle Mieter tragen – auch wenn sie es finanziell nicht können. In diesem Zusammenhang warnt der Geschäftsführer des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), Martin Kaßler, vor einer finanziellen Überforderung und den Folgen.

„Es müsse verhindert werden, dass [Mieter] aufgrund der Kostenlast zur Veräußerung ihres Wohnungseigentums gezwungen werde“, zitiert Focus. Billen versichert, dass eine notwendige „ausgewogene Förderstrategie von Bund und Ländern“ erarbeitet werde und „sich der Staat künftig stärker um finanzielle Härtefälle kümmern werde.“

10 Millionen E-Autos bis 2030: „Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen“

Auch Christine Lambrecht (SPD), Justizministerin des Bundes, begrüßt den Vorschlag und sagt mit Blick auf das Ziel, 10 Millionen E-Autos bis 2030 auf deutsche Straßen zu bringen, „Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen.“

Damit positioniert sich die Ministerin eindeutig bezüglich der umstrittenen Wirkung von E-Autos auf den Klimaschutz. „Maßnahmen von übergeordnetem gesellschaftlichen Interesse“ müssten auch ohne Zustimmung der anderen Mieter durchsetzbar sein. Notfalls habe der Vorschlagende die Kosten allein tragen.

In diesem Zusammenhang ungeklärt bleibt jedoch, wer welche Kosten bezahlt, wenn spätere andere Mieter ebenfalls Ladesäulen verlangen und ein umfassender Aus- oder Umbau des gemeinschaftlichen Netzanschlusses nötig wird. (ts)



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