Gericht: DDR-Flüchtlinge können entschädigt werden

Titelbild
Ostzonale Truppeneinheiten in dem von der innerdeutschen Grenze geteilten fränkischen Ort Mödlareuth.Foto: Karl Schnoerrer/Archiv/dpa
Epoch Times24. Juli 2019

DDR-Flüchtlinge können Anspruch auf besondere Hilfen und Entschädigung haben, wenn die Flucht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sprach am Mittwoch einem Mann entsprechende Leistungen im Grundsatz zu. Der Begründung nach gilt das Urteil auch bei einem gescheiterten Fluchtversuch. (Az: 8 C 1.19)

Der Kläger war im Dezember 1988 unter nach seinen Angaben dramatischen Umständen mit seinem Bruder aus der DDR nach Westberlin geflohen. Er macht geltend, dies habe ihn traumatisiert und zu einer psychischen Erkrankung geführt, die noch heute fortwirke.

Vom Land Brandenburg verlangte er eine sogenannte verwaltungsrechtliche Rehabilitierung. Diese führt zu verschiedenen Entschädigungsansprüchen, etwa dem Ersatz von Behandlungskosten oder auch für materielle Schäden.

Das Land und in der Vorinstanz auch das Verwaltungsgericht Potsdam lehnten dies ab. Eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung komme nur nach individueller Verfolgung in Betracht. Die DDR-Grenzsicherung habe sich aber gegen die gesamte DDR-Bevölkerung gerichtet.

Urteil aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun auf und gab dem Kläger recht. Die Grenzsicherung der DDR sei insgesamt „rechtsstaatswidrig“ gewesen. Im Zuge der Flucht hätten sich die Maßnahmen „konkret und individuell“ gegen den Kläger gerichtet und als „Willkürakte im Einzelfall“ erwiesen.

Der Kläger habe auch schlüssig dargelegt, dass seine Flucht zu gesundheitlichen Schäden geführt habe. Daher stehe ihm im Grundsatz eine Rehabilitierung zu. Über die Ansprüche im Einzelnen soll nun das Versorgungsamt des Landes Brandenburg entscheiden.

Anträge auf „verwaltungsrechtliche Rehabilitierung“ sind nur noch bis Ende 2019 möglich. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion