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Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Entsorgung von alten Elektrogeräten: Bundestag stimmt für Neuregelung

Alte Elektrogeräte sollen künftig leichter entsorgt werden können – so sollen Brandrisiken durch defekte Akkus sinken.

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Elektroschrott (Archivbild).

Foto: Lisa Ducret/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Der Bundestag stimmte am Donnerstagabend für eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Damit sollen die Sammelmengen gesteigert und zudem Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Akkus verringert werden.
Die Neuregelung zielt unter anderem darauf ab, dass Verbraucher ausgediente Elektrogeräte häufiger im Handel zurückgeben. Der Gesetzesentwurf sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind.
Kunden sollen zudem direkt beim Kauf eines Elektrogeräts besser darüber informiert werden, dass dieses nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist. Außerdem sollen E-Zigaretten künftig weniger häufig im Restmüll oder in der Umwelt landen, weshalb eine Rücknahmepflicht des Handels vorgesehen ist.
Außerdem sollen kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, künftig konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen. Dies soll dazu führen, dass die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden.(afp/red)

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