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Verteidigungsausgaben und Sondervermögen

Showdown um die Schuldenbremse: Der Bundestag hat zugestimmt

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Der 20. Deutsche Bundestag entscheidet am Dienstag, 18. März 2025, nach einer dreistündigen Debatte namentlich über den von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096).
Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden.
Ferner soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden.
Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden.

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