Erben kann teuer werden – Wie kann man bei Lebensversicherungen Steuern sparen?

Die Mehrheit der Lebensversicherungen dürfte bei der Erbschaft Steuern auslösen – in diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um Steuern sparen oder reduzieren zu können.
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Unterscheiden sich Bezugsberechtigter und Versicherungsnehmer bei einer Lebensversicherung, könnte es bei Tod des Versicherungsnehmers zu einer hohen Erbschaftsteuer kommen. Mit einfachen zulässigen Tricks kann man die Steuer jedoch umgehen oder vermindern .Bild: iStock
Epoch Times26. Oktober 2019

Eine Lebensversicherung zu vererben, kann teuer werden – es gibt aber Möglichkeiten, Steuern zu sparen und die Steuerbelastung deutlich zu verringern, berichtete das Steuerportal Haufe im Thema „Erbschaftsteuer: Lebensversicherung“.

Schutzgedanke von Lebensversicherungen wird konterkariert

Durch Lebensversicherungen kann man für seine Liebsten im Falle des eigenen Todes vorsorgen. Besonders im Fokus steht hier die Risikolebensversicherung, die „nur“ das Risiko des Todes absichert. Bei Kapitallebensversicherungen hingegen steht neben der Absicherung von Hinterbliebenen auch das Sparen im Vordergrund. Das Finanzportal finanztip rät indes von letzteren Verträgen ab, da die Gebühren hoch und die Zinsen niedrig sind.

Lebensversicherungen können bei Tod auch Liquiditätsengpässe vermeiden für den Fall, dass andere Erben Pflichtteile fordern, Erben untereinander Ausgleiche zahlen, Schulden für ein Haus offen sind oder Erbschaftsteuer gezahlt werden muss.

Doch allen Lebensversicherungsverträgen ist gleich: Versteuert werden müssen sie alle – und das mitunter nicht gerade wenig.

Die schlechteste Lösung: Bezugsberechtigter ist nicht Versicherungsnehmer

Wenn der ältere Ehemann oder Freund in liebevoller Zuneigung eine Lebensversicherung auf seinen Tod abschließt, können Steuern anfallen. Nämlich dann, wenn die bedachte (bezugsberechtigte) Person nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern seine Ehefrau oder Freundin ist. Stirbt der Familienvater, kommt das Finanzamt und bittet zur Kasse. Steuerlich nennt man dies ‚Verträge zugunsten Dritter‘.

Bei Ehegatten macht sich das wegen der hohen Freibeträge nicht so bemerkbar. Bei Ehegatten gibt es einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro und einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Aber bei nicht verheirateten Paaren oder anderen Verwandschaftsbeziehungen sind die Steuern deutlich höher.

Beispiel:

Der Ehemann stirbt im November 2019. Beläuft sich Versicherungssumme auf 1 Million Euro, beträgt die Steuer bei der Ehefrau nach Abzug der Freibeträge von 765.000 Euro und einem Steuersatz von 11 Prozent rund 27.000 Euro.

Bei einem nicht verheirateten Paar müsste die Freundin nach Abzug eines Freibetrages von 20.000 Euro und einem Steuersatz von 30 Prozent 294.000 Euro Steuern zahlen.

Steuern sparen durch Prämienschenkungen

Mit der richtigen Gestaltung lassen sich durch eine Lebensversicherung Steuern sparen. Im obigen Beispiel wäre es besser gewesen, wenn die Ehefrau oder Freundin den Vertrag selbst abgeschlossen hätte, sozusagen auf das Leben ihres Ehemannes gewettet hätte. Klingt makaber, aber so ist es. Stirbt der Mann, gewinnt die Frau die Wette und der Betrag wird an sie ausgezahlt. Ohne Erbschaftsteuer.

Der Haken: Auf die Beitragszahlungen könnte Schenkungsteuer fällig werde. Dennoch ist die Steuer auf Prämienzahlungen wesentlich geringer als eine Steuer auf den Wert der gesamten Versicherung.

Wenn der Mann allerdings gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist oder darüber hinaus die Beitragszahlungen zum angemessenen Unterhalt der Ehefrau oder Partnerin gedacht sind, würde keine Steuer anfallen. Das muss man sorgfältig prüfen. Das Finanzamt nimmt nicht versteuerte Schenkungen ernst.

Was Sie tun können, wenn Sie schon ein Vertrag haben

Unglücklich ist, wenn man schon einen Vertrag abgeschlossen hat, bei dem Bezugsberechtigter und Versicherungsnehmer nicht gleich sind. Oder doch nicht? Auch hier gibt es eine Lösung, durch die man Steuern sparen kann.

Im obigen Beispiel könnte die Ehefrau als Versicherungsnehmer eingesetzt werden. Dazu würde der Ehemann seine vertragliche Stellung auf die bezugsberechtigte Ehefrau übertragen. Bei Tod wird die Auszahlung also nicht besteuert. Der Freund könnte mit seiner Freundin genau so verfahren.

Aber der Haken: Diesen Übertrag sieht das Finanzamt ebenfalls als Schenkung an. Bei nicht Verheirateten sind die Folgen aufgrund der Freibeträge und Steuersätze vergleichsweise heftiger als bei Ehepartnern. Hier muss aber künftig darauf geachtet werden, dass die Ehefrau oder Freundin als neuer Versicherungsnehmer die Prämienzahlung auch wirklich selbst zahlt. Sonst sind auch hier die Prämien zu versteuern.

Betroffen sind Verträge im Wert von 100 Millionen Euro

Nach Informationen der Welt sollen Versicherer geäußert haben, dass Fälle mit falschen Vertragspartnern „die Mehrheit“ seien. Zum Ende des Jahres 2018 soll es insgesamt rund 72 Millionen Lebensversicherungen mit einem Wert von 1.000 Milliarden gegeben haben. Doch nur 10 Prozent dieser Verträge würden bei Tod übertragen, der größere Rest hingegen zu Lebzeiten. Trotzdem kommt eine beträchtliche Summe betroffener Verträge heraus: 100 Millionen.

Das Finanzamt ist über Übertragungen übrigens stets im Bilde: Denn der Versicherer muss bei Auszahlungsbeträgen von mehr als 5.000 Euro das Finanzamt informieren.

Wie viel Steuer bei Ihnen anfallen könnte, könnten Sie hier ausrechen lassen. (bm)



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