Hessen: Korruptionsskandal innerhalb der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft

Titelbild
Justitia auf dem "Gerechtigkeitsbrunnen" auf dem Römer in Frankfurt am Main.Foto: iStock
Epoch Times6. August 2020

Der Korruptionsskandal bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nimmt immer größere Ausmaße an. Nach Angaben eines Vertreters der Staatsanwaltschaft Frankfurt vom Donnerstag wird mittlerweile gegen fünf Beschuldigte ermittelt.

Im Zentrum der Affäre steht der 53-jährige Oberstaatsanwalt Alexander B., der Ende Juli verhaftet wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Ebenfalls verhaftet wurde der 54-jährige Chef eines Unternehmens, das Gutachten für Strafsachen anbot. Im Fokus der Ermittlungen steht zudem ein weiteres Unternehmen, das die Auswertung von Speichermedien anbietet. Am Donnerstag wurde bekannt, dass insgesamt gegen fünf Menschen ermittelt wird.

Die Ermittler werfen B. vor, dem 54-jährigen Unternehmer gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verholfen zu haben. In den vergangenen zehn Jahren soll das auf Initiative B.s von seinem Schulfreund gegründete Unternehmen mehr als 90 Prozent seiner Einnahmen aus Vergütungen für Gutachten von Justizbehörden in Höhe von mehr als zwölfeinhalb Millionen Euro erzielt haben.

Als Gegenleistung soll der Unternehmer einen Teil der Erlöse an B. weitergeleitet haben. Zwischen August 2015 und Juli 2020 sollen auf diese Weise Zahlungen in Höhe von mehr als 240.000 Euro an B. geflossen sein. Diese Schmiergelder seien auf ein Bankkonto gezahlt worden.

Obwohl der Unternehmer Inhaber des Kontos gewesen sei, habe ausschließlich B. Zugriff darauf gehabt. Den überwiegenden Teil des Gelds soll B. in Einzelbeträgen abgehoben und sich so ein zusätzliches Monatseinkommen von mehr als 4.000 Euro verschafft haben.

Darüber hinaus wird B. vorgeworfen, mit dem zweiten Unternehmen in einer ähnlichen Geschäftsbeziehung gestanden zu haben. Die Firma, welche die Auswertung von Speichermedien anbietet, soll im nicht verjährten Zeitraum rund 66.000 Euro an B. weitergereicht haben.

B. war Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht. In dieser Position führte er als Oberstaatsanwalt Verfahren zu Vermögenstraftaten und Korruptionsdelikten aus sämtlichen Bereichen der medizinischen Versorgung.

Zudem war B. Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft und galt als sehr gut vernetzter Experte auf seinem Gebiet. Dass ausgerechnet der Korruptionsermittler sich wegen genau dieses Vorwurfs rechtfertigen muss, sorgt in Justiz und Politik für Entsetzen.

Gegen B. wurde im August 2019 Strafanzeige gestellt. Nach Angaben der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) vom Donnerstag kam diese aus seinem persönlichen Umfeld. Die Anzeigeerstatterin gehöre zu den Beschuldigten.

Da B. als erfahrener Ermittler alle Maßnahmen der Strafverfolgung kenne, sei zunächst verdeckt ermittelt worden, sagte Kühne-Hörmann. Hätte B. Kenntnis von dem Verfahren gegen ihn erlangt, hätte er womöglich Beweise vernichten können. (afp)



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