Gefälschte Nichtwahl-Aufrufe: Bundeswahlleiter stellt Strafanzeige

Vereinzelt sind gefälschte Briefe im Namen des Bundeswahlleiters zu angeblichen Stimmeinschätzungen aufgetaucht. In den Briefen stehe, dass die Stimme des Wählers vorab geschätzt worden sei. Bestimmte Parteien müssten nicht mehr gewählt werden, wenn diese Schätzung dem Wunsch des Wählers entspreche.
Titelbild
Stimmzettel für die Bundestagswahl (Symbolbild).Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. September 2017

+++ Update +++

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt wegen vereinzelt aufgetauchter gefälschter Briefe im Namen des Bundeswahlleiters zu angeblichen Stimmenschätzungen. „Es geht um den Verdacht der Urkundenfälschung und der Wählertäuschung“, sagte ein Sprecher der Behörde dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Bundeswahlleiter informierte die Ermittler demnach über die Fälle.

Die Schreiben, die den Briefkopf des Bundeswahlleiters tragen, seien seit Anfang September bislang nur in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz aufgetaucht.

„Wir haben Ihre Stimme vorab geschätzt“, heißt es in den Fake-Briefen. Den Adressaten wird eröffnet, sie würden die Kleinpartei „Bündnis Grundeinkommen“ oder „Die Partei bibeltreuer Christen“ wählen. Sollte diese Schätzung tatsächlich den Präferenzen des Bürgers entsprechen, müsse er nicht mehr wählen, seine Stimme werde „automatisch gezählt“.

Als Quellen werden Kommentare und Posts auf Facebook und Twitter angeführt. Auch seien Daten aus der Browser-Historie und vorherige Wahlentscheidungen in die Auswertung eingeflossen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft konnte keine Angaben dazu machen, wie viele dieser gefälschten Schreiben im Umlauf sind. Ein Sprecher des Bundeswahlleiters erklärte, keines der Schreiben stamme aus der Behörde. „Das sind Fälschungen. Wir gehen juristisch dagegen vor.“ Bei Wählertäuschung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, bei Urkundenfälschung von bis zu fünf Jahren. (afp/dts)

Mehr dazu:

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