Erste Klimaklage der Umwelthilfe gegen Unternehmen

Die Deutsche Umwelthilfe geht gegen eine ganze Reihe von Unternehmen vor und zieht vor Gericht. Ziel ist der klimagerechte Umbau der Konzerne. Den Auftakt macht ein Prozess gegen Mercedes-Benz.
Mercedes begrüßt die Entscheidung der EU für das Verbrenner-Aus 2035.
Ein Mercedes-Stern, das Logo der Marke Mercedes-Benz.Foto: Fabian Sommer/dpa
Epoch Times16. Juni 2022

Zum ersten Mal will sich am Dienstag ein Gericht mit den Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Unternehmen befassen. Am Landgericht Stuttgart geht es um die Forderungen des Vereins gegen den Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz, wie beide Seiten am Donnerstag bekannt gaben.

Die DUH fordert nach eigenen Angaben den klimagerechten Umbau des Konzerns. Insbesondere sollten die CO₂-Emissionen der Fahrzeuge im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem deutschen Klimaschutzgesetz drastisch reduziert werden. „Mercedes-Benz soll dazu unter anderem bis zum Jahr 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Autos stoppen“, teilte die DUH mit.

Spurwechsel längst vollzogen?

Ein Konzernsprecher entgegnete, Mercedes-Benz habe längst den Spurwechsel zur Klimaneutralität eingeleitet: Beispielsweise wolle das Unternehmen bis zum Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden, wo es die Marktbedingungen zulassen. „Der CO₂-Fußabdruck pro Pkw soll bis 2030 um mehr als die Hälfte gegenüber 2020 verringert werden.“ Ab 2039 strebe man eine klimaneutrale Pkw- und Van-Neufahrzeugflotte an; das sei elf Jahre früher, als es die EU-Gesetzgebung vorschreibt. Insgesamt werde das Unternehmen von 2022 bis 2030 mehr als 40 Milliarden Euro in batterieelektrische Fahrzeuge investieren.

Die DUH klagt den Angaben zufolge auch gegen den Autokonzern BMW und den Öl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea. Nach dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts 2021 hatte der Verein mit Greenpeace, die wiederum gegen VW klagten, diese ersten Verfahren gegen Konzerne eingeleitet. In den Zivilprozessen der DUH sei die Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart nun die erste in erster Instanz. (dpa/mf)



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