Erste Kostenbescheide: Zurückgeholte Urlauber müssen zwischen 200 und 1000 Euro zahlen

Wer zu Beginn der Corona-Pandemie im Ausland festsaß, wurde von der Bundesregierung abgeholt. Je nachdem, wo sie sich die Gestrandeten befanden, werden die Urlauber nun zur Kasse gebeten.
Titelbild
Flugzeug. Im Hintergrund die Insel Mallorca.Foto: iStock
Epoch Times26. Juni 2020

Das Auswärtige Amt hat die ersten tausend Kostenbescheide an Urlauber verschickt, die wegen der Corona-Krise aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten.

Für die Reisenden gelte eine vierteilige Preisstaffel je nach Reiseland zwischen 200 und 1000 Euro, hieß es am Freitag aus dem Außenministerium. Insgesamt sollen demnach in den kommenden Monaten 67.000 Reisende solche Bescheide erhalten, damit sie sich an den Kosten der Rückholaktion beteiligen.

Darunter seien etwa 56.000 Deutsche und gut 11.000 Bürger anderer Staaten vorwiegend der EU, hieß es weiter. Ausschlaggebend für die stark pauschalisierte Berechnung seien die ungefähren Durchschnittskosten für ein Economy-Ticket sowie die Kosten vergleichbarer Rückholaktionen anderer EU-Staaten.

Kosten nach Region pauschal festgelegt

Wie in Berlin bekannt wurde, werden für Flüge von den Kanarischen Inseln oder aus nordafrikanischen Staaten 200 Euro fällig, für Flüge aus anderen afrikanischen Staaten und der Karibik 500 Euro, aus Südamerika und Asien 600 Euro sowie aus Neuseeland und Australien 1000 Euro.

Die Kostenbeteiligungen der Reisenden sollen etwa 40 Prozent der Kosten von rund 93,8 Millionen Euro abdecken. Den Rest trägt teilweise der Bund, ein weiterer Teil wird aus EU-Zuschüssen abgedeckt, da auf den meisten Flügen auch Bürger anderer EU-Staaten mit an Bord waren.

Das Auswärtige Amt hatte im Rahmen der Aktion 260 Charterflüge und zwölf teilweise gecharterte Flügen aus insgesamt 65 Ländern organisiert.

240.000 Menschen wurden zurückgeholt

Insgesamt waren sogar mehr als 240.000 Menschen zurück nach Deutschland geflogen worden, weil sie wegen gestrichener Rückflüge oder geschlossener Grenzen und Flughäfen im Ausland festsaßen.

Die Kostenbescheide erhalten vom Auswärtigen Amt aber nur diejenigen von ihnen, die mit den von der Bundesregierung eigens gecharterten Flügen oder auf angekauften Sitzplatzkontingenten gereist sind.

Die Kosten für andere Flüge, etwa Sonderflüge von Reiseveranstaltern oder normale kommerzielle Flüge, wurden im Regelfall direkt zwischen den Touristen und den beteiligten Unternehmen abgerechnet.

Zudem gab es Mitflüge von Deutschen bei Rückholflügen anderer europäischer Staaten. Dort gelten für die Abrechnung deren Konditionen. Umgekehrt müssen ausländische Mitreisende bei vom Auswärtigen Amt gecharterten Flügen die deutschen Kostensätze zahlen.

„Mit der Pauschallösung hat sich die Bundesregierung für eine transparente und möglichst unbürokratische Lösung entschieden, welche die Gleichbehandlung aller Reisenden zum Ziel hat“, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Damit sollten die Betroffenen auch „möglichst schnell Klarheit über die jeweils zu tragenden Anteile erhalten“.

Rückholaktion kostete knapp 100 Mio. Euro

Für die Rückholaktion hatte der Bundestag der Regierung 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Kostenrahmen wurde mit den verauslagten knapp 94 Millionen Euro also nicht ganz ausgeschöpft.

Die tatsächlichen Kosten für den Bund dürften aber wegen der Rückzahlungen der Reisenden und der erwarteten EU-Zuschüsse nur einen Bruchteil dieser Kosten ausmachen. (afp/nh)



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