Weg für Reform der Grundsteuer frei

Über das Gesetz zur Reform der Grundsteuer soll am Freitag abschließend im Bundestag debattiert und abgestimmt werden. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Stimmen der FDP werden gebraucht - und die Partei will ebenso wie die Grünen zustimmen.
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Bei der Änderung des Gesetzes zur Grundsteuer geht es um Milliardenbeträge.Foto: iStock
Epoch Times16. Oktober 2019

Der Weg für eine Reform der Grundsteuer ist frei: Die FDP und die Koalitionsfraktionen haben sich nach zweitägigen Verhandlungen am Mittwoch auf einen Kompromiss geeinigt. „Wir werden am Freitag zustimmen, weil unseren Bedenken Rechnung getragen wurde“, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Florian Toncar, der Nachrichtenagentur AFP. Der Finanzausschuss des Bundestags beschloss anschließend den Gesetzentwurf. Kritik kam von der Linkspartei.

Die Grundsteuer muss nach einem Gerichtsurteil bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte veraltet sind. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bevorzugt ein wertabhängiges Modell, bei dem unter anderem auch die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte zur Berechnung der Steuerhöhe herangezogen werden sollen.

Vor allem Bayern sträubt sich allerdings dagegen und plädiert für eine Berechnung nach der Fläche – auch die FDP bevorzugt das Flächenmodell und verweist dabei auf den geringeren Bürokratieaufwand. Um einen mehrheitsfähigen Gesetzentwurf zu erzielen, schlug Scholz eine Öffnungsklausel vor, die den Ländern abweichende eigene Regelungen ermöglicht.

FDP ist zufrieden mit den Verhandlungen

Dafür ist allerdings eine Grundgesetzänderung nötig – für die dafür benötigte Zweidrittelmehrheit im Bundestag sind also auch die Stimmen der FDP entscheidend. Die Liberalen warnten jedoch im Zusammenhang mit der Klausel vor zu viel Bürokratie und drangen auf einen Kompromiss. Noch am Dienstag hieß es, dass eine Zustimmung zu der Reform andernfalls nicht sicher sei.

Die FDP setzte nun nach eigenen Angaben durch, dass im Gesetz verankert wird, dass ein „unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand zu vermeiden“ sei. Außerdem dürfe für die Steuerpflichtigen „durch das Verfahren zur Normierung des Grundsteueraufkommens keine gesonderte Erklärungspflicht entstehen“. Damit ist etwa gesichert, dass Haus- und Grundbesitzer in Ländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, nicht zwei Steuererklärungen abgeben müssen – einmal zum Zweck der Grundsteuer und einmal zur Berechnung des Länderfinanzausgleichs.

Toncar sagte dazu, es lägen nun „zwei intensive Tage hinter uns“. Mit dem Ergebnis seien die Liberalen aber zufrieden. Der FDP-Bauexperte Daniel Föst sprach von einem „Hoffnungsschimmer“, dass die Länder vom Scholz-Modell abweichen dürften.

Der CSU-Finanzexperte Hans Michelbach zeigte sich erfreut über den Durchbruch und sprach von einer verfassungskonformen und föderalismusfreundlichen Reform. Er selbst hoffe, dass möglichst viele Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch machten.

Der Linken-Politiker Fabio De Masi bezeichnete die Einigung jedoch als „faulen Deal“ und erklärte, der Kompromiss vergesse die Mieter. Die Steuer darf auf Mieter umgelegt werden und diese Umlagefähigkeit „hätte zugleich ausgeschlossen werden müssen“, forderte er. Nötig wäre zudem eine „aufkommensneutrale und gerechte Grundsteuer, die sich am tatsächlichen Wert von Grund und Immobilien orientiert“.

Über das Gesetz zur Reform der Grundsteuer soll am Freitag abschließend im Bundestag debattiert und abgestimmt werden. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit rund 14 Milliarden Euro an Einnahmen im Jahr eine wichtige Finanzquelle. (afp/dpa)



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