EU kritisiert deutsche Corona-Grenzkontrollen – Berlin weist Kritik zurück

Unverhältnismäßig und unbegründet – so bewertet die EU-Kommission die deutschen Grenzkontrollen. Den Forderungen nach Lockerungen aus Brüssel erteilt die Bundesregierung jedoch eine klare Absage.
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An der bayerisch-tschechischen Grenze hatte die Bundesregierung Kontrollen eingeführt.Foto: Matthias Balk/dpa/dpa
Epoch Times3. März 2021

Im Streit um die deutschen Grenzkontrollen in der Corona-Krise weist die Bundesregierung die Kritik der EU-Kommission entschieden zurück.

„Im Interesse des Schutzes der Gesundheit“ müsse man an den getroffenen Maßnahmen festhalten, heißt es in einem Schreiben des deutschen EU-Botschafters Michael Clauß an die Brüsseler Behörde. Sie seien verhältnismäßig, da sie auf das Mindestmaß beschränkt seien und Ausnahmen vorsähen. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Personen- und Warenverkehrs werde vermieden.

Deutschland erhält EU-Beschwerdebrief

In dem Schreiben vom Montag, das der dpa vorliegt, macht Clauß deutlich, dass die deutschen Regeln seiner Meinung nach in Einklang mit EU-Recht stünden. Die EU-Kommission zweifelt daran und hatte Deutschland vergangene Woche in einem Beschwerdebrief zu Lockerungen aufgefordert, weil mehrere Vorgaben unverhältnismäßig oder unbegründet seien. Auch fünf weitere Staaten wie Belgien und Schweden wurden von der Kommission wegen ihrer Grenzmaßnahmen angeschrieben.

Deutschland hatte Tschechien, die Slowakei und weite Teile Tirols Mitte Februar zu sogenannten Virusvariantengebieten erklärt. Von dort sowie aus anderen Variantengebieten dürfen aktuell nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen.

Ausnahmen gibt es etwa für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Maßnahmen gelten zunächst bis Mittwoch; eine Verlängerung ist aber möglich.

EU-Gesundheitsbehörde: Nur wenige Fälle der britischen Variante sind entdeckt worden

Grundlage der Bedenken aus Brüssel ist, dass die EU-Staaten sich vor einigen Wochen auf gemeinsame Empfehlungen für das Reisen innerhalb der EU geeinigt hatten. Botschafter Clauß nennt dies einen „guten Mindeststandard, von dem jedoch im Einzelfall zum Schutz der Gesundheit abgewichen werden können muss“. Die epidemiologische Lage in Deutschland und der EU sei sehr ernst. Grenzkontrollen seien vor allem dann nötig, wenn in „Nachbarregionen mit extrem hohen Inzidenzzahlen weniger starke Schutzmaßnahmen ergriffen werden“.

Clauß führt aus, dass es in Tschechien Mitte Februar täglich im Schnitt 486 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gegeben habe. Zudem habe der Anteil der britischen Variante in einigen Städten und Regionen bei mehr als 40 Prozent gelegen.

In der Slowakei habe der Anteil bei 74, in Deutschland bei 5,8 Prozent gelegen. Die EU-Kommission hatte hingegen dargelegt, dass in Tschechien und der Slowakei nach Angaben der EU-Gesundheitsbehörde ECDC nur wenige Fälle der britischen Variante entdeckt worden seien.

Clauß: Es hat nur „anfängliche Verkehrsbeeinträchtigungen“ gegeben

Clauß betont, dass der grenzüberschreitende Güter- und Warenverkehr „möglichst uneingeschränkt möglich bleibt“. Es habe nur „anfängliche Verkehrsbeeinträchtigungen“ gegeben und dann sei es schnell gelungen, zu einem „ausbalancierten Verfahren zu gelangen, ohne dass damit eine erhebliche Störung des Binnenmarkts einhergeht“.

Zudem weist der Botschafter darauf hin, dass die deutschen Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Grenzpendler gälten. Noch mehr Ausnahmen seien aus epidemiologischer Sicht nicht vertretbar. Grenzüberschreitender Familienbesuch bleibe möglich, sei aber „bewusst eng gefasst“. Andere Kritikpunkte der EU-Kommission wie die erforderliche Sprache von Coronatests weist Clauß ebenfalls zurück. Hingegen äußert er sich nicht dazu, warum für Beschäftigte des Transportwesens kein Schnelltest ausreicht. (dpa)



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